Waldbrand: Muss Bauer Löscharbeiten zahlen?

   Waldbrand: Muss Bauer Löscharbeiten zahlen?

29 April 2009

published by salzburg.orf.at


Austria — Nach dem Waldbrand in Saalfelden (Pinzgau) am Montag drohen einem Bauern finanzielle Belastungen, weil er das Feuer ausgelöst haben soll. Die Bezirkshauptmannschaft prüft ein Strafverfahren, Experten ermitteln.

Abbrennen nicht gemeldet
Der Saalfeldener soll trotz starken Windes einen Reisighaufen angezündet haben, der laut Ermittlern für den eineinhalb Hektar großen Waldbrand im unwegsamen Gelände des Stadtteiles Wiesersberg am Fuß der Leoganger Steinberge verantwortlich sein soll.

Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See könnte sich nun an dem Saalfeldener Bauern für den Großeinsatz von Feuerwehrleuten und Hubschrauberbesatzungen schadlos halten, heißt es bei Ermittlern – weil der Mann das Abbrennen des Reisighaufens nicht gemeldet habe.

30.000 Euro Gesamtkosten
Vier Hubschrauber, 130 Einsatzkräfte und 700 Arbeitsstunden. Bis Dienstagnachmittag das letzte Glutnest im Pernergraben gelöscht war, entstanden Kosten von mindestens 30.000 Euro.
Das Geld könnte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See nun von dem Bauern verlangen, von dessen Reisighaufen das Feuer ausgegangen sein soll. Voraussetzung sei, dass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könnte, sagen Juristen und Forstfachleute.

Nahbereich von Wäldern besonders sensibel
Bauern und Waldbesitzer dürfen zwar nach dem Gesetz bis 30. April ihre Reisighaufen verbrennen, müssen dabei aber Auflagen erfüllen, sagt Bernhard Gratz von der BH Zell am See:

“Das betrifft die Verordnung zur Reinhaltung der Luft. Danach ist es wieder bis zum Herbst verboten. Grundsätzlich gibt es auch das Forstgesetz, dass im Wald und dessen Nahbereich offene Feuerstellen nur in Ausnähmefällen erlaubt sind. Man muss diese der Feuerwehr immer melden und im Einzelfall prüfen, ob der Standort geeignet ist.”

Abhängig von “grober Fahrlässigkeit”
Geeignet war laut Experten der Standort dieses Reisigfeuers wohl kaum. Außerdem habe der Saalfeldener Bauer das Feuer bei der Feuerwehr nicht angemeldet:

“Wir werden jetzt versuchen festzustellen, wie es zu diesem Waldbrand genau gekommen ist. Es wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Und dann wird man weitersehen, ob hier grobe Fahrlässigkeit gegeben war oder nicht.”

Mehrere zehntausend Euro Strafe drohen
Schlimmstenfalls steht dem Saalfeldener Bauern nun eine Rechnung der Behörde über Einsatzkosten von mehreren zehntausend Euro ins Haus.


Print Friendly, PDF & Email
WP-Backgrounds Lite by InoPlugs Web Design and Juwelier Schönmann 1010 Wien