Nutzung des Feuers in mittel- und nordeuropäischen Landschaften – Geschichte, Methoden, Probleme, Perspektiven

Nutzung des Feuers in mittel- und nordeuropäischen Landschaften
Geschichte, Methoden, Probleme, Perspektiven

Johann Georg Goldammer, Susanne Montag und Hans Page

Arbeitsgruppe Feuerökologie, Max-Planck-Institut für Chemie, Abteilung Biogeochemie, c/o Universität Freiburg, Postfach, 79085 Freiburg

Goldammer, J.G., S.Montag und H.Page. 1997. Nutzung des Feuers in mittel- und nordeuropäischen Landschaften. Geschichte, Methoden, Probleme, Perspektiven. Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, Schneverdingen, NNA-Berichte 10, Heft 5, 18-38.  ISSN 09 35-14 50


1. Historische Formen der Anwendung von Feuer in der Landnutzung

Einleitung
1.1 Verbreitung der Brandwirtschaftsformen in Deutschland

1.1.1 Waldfeldbau in Verbindung mit Niederwald
1.1.2 Waldfeldbau in Verbindung mit Hochwald
1.1.3 Ein Beispiel aus dem Schwarzwald: Die Reutbergwirtschaft

1.2 Brandkulturen im übrigen Europa

1.2.1 Schweden
1.2.2 Norwegen
1.2.3 Baltikum
1.2.4 Belgien
1.2.5 Großbritannien
1.2.6 Schweiz
1.2.7 Österreich
1.2.8 Frankreich
1.2.9 Spanien
1.2.10 Italien
1.2.11 Albanien und Jugoslawien
1.2.12 Tschechoslowakei
1.2.13 Finnland
1.2.14 Rußland

1.3 Heidebrennen
1.4 Moorbrennen
1.5 Auswirkungen historischer Brennverfahren auf Sukzession und Zusammensetzung von Waldgesellschaften
1.6 Brennmethoden in der Forstwirtschaft
1.7 Auswirkungen historischer Brennverfahren auf die Atmosphäre
1.8 Zusammenfassung Teil 1

2. Nachkriegsentwicklung in Deutschland

2.1 Gesetzliche Grundlagen
2.2 Initiativen seit den 70er Jahren

2.2.1 Anstöße aus den USA
2.2.2 Forschungsarbeiten in Deutschland
2.2.3 Symposia, Öffentlichkeitsarbeit, Training in Feuerökologie
2.2.4 Von Deutschland ausgehende Forschung im Ausland

3. Problemstellungen in Deutschland heute

3.1 Überalterung und Verlust von Heidevegetation und Trockenrasen
3.2 Verlust von Habitaten auf zuwachsenden Böschungen
3.3 Landschaft im Wandel: Überwaldung der Reuteberge im Schwarzwald

4. Ausblick

Literatur


1. Historische Formen der Anwendung von Feuer in der Landnutzung

Einleitung

In Europa gibt es eine Reihe von Hinweisen darauf, daß die Anwendung von Feuer in verschiedenen Formen der Brandwirtschaft über historische Zeiträume hinweg eine wesentliche Rolle in der Ausformung von Wald- und Offenlandschaften gespielt hat. Spätestens seit dem Subatlantikum ist davon auszugehen, daß in Mitteleuropa der menschliche Einfluß gegenüber den Blitzschlagfeuern überwiegt. Mit Beginn der Jungsteinzeit wurden hier Brandrodung und Wanderfeldbau betrieben, und spätestens mit dem Mittelalter wurde in offenen Landschaften, wie beispielsweise in Heide- und Moorgebieten, im Rahmen der Landnutzung regelmäßig gebrannt. Das Bild der historischen Kulturlandschaft wurde bis in die Mitte dieses Jahrhunderts hinein durch das Feuer entscheidend mit geprägt. Dabei zeigte die Brandwirtschaftssysteme in den europäischen Landschaften oft Gemeinsamkeiten in Methodik und Zielsetzung auf.

Mit fortschreitendem Rückzug traditioneller Landnutzungsformen aus der mitteleuropäischen Landschaft und mit zunehmender Technisierung der Landwirtschaft geriet Feuer als Instrument gezielter Flächenbehandlung mehr und mehr in Vergessenheit. Tatsächlich ist heute der Gebrauch des Feuers in Landwirtschaft und Naturschutz in den meisten Ländern Europas verboten. Durch die Waldgesetze der einzelnen Länder wurde das Brennen in bzw. das Abbrennen von Waldflächen zu landwirtschaftlichen Zwecken bald nach dem II. Weltkrieg abgeschafft. Tatsächlich begründeten sich ja auch die Brandwirtschaftssysteme im 18. und 19. Jahrhundert auf verbreitete Armut, Nahrungsmangel und Mangel an Land, die zu landwirtschaftlichem Anbau in Wäldern gezwungen hatten. Erst mit Beginn der industriellen Revolution wurde das Problem der Versorgung durch die Intensivierung der Landwirtschaft (Einführung von Dünger und Pestiziden; bessere Bodenbearbeitung) gelöst. Die Brandwirtschaft hielt sich aber noch weit über die industrielle Revolution hinaus, so daß Schneiter (1970) hierzu bemerkte:

“Wie alles zu früh Totgesagte erweist sich auch die Brandwirtschaft als besonders zählebig. Trotz aller Verleugnung wird sie in dieser Zeit immer noch betrieben.”

Der Brandfeldbau, der sich seit dem 13.Jahrhundert nachweisen läßt (Hausrath 1903) ist in vielen Ländern Europas üblich gewesen. Hausrath (1982) erwähnt aus den ältesten Urkunden und Nachweisen eine Entstehungszeit für die Hackwaldwirtschaft im Odenwald um 1290, für Idar 1315, für die Reutberge des Schwarzwaldes um 1344, für Ramsen 1390 und für Rod 1398. Die Hauberge des Siegener Landes wurden 1389 das erste Mal erwähnt.

Die Ursachen in der Entwicklung der verschiedensten Methoden des Brandfeldbaus ist immer eine Lebensmittelverknappung gewesen, die infolge des Bevölkerungswachstums in Europa gegeben war (Jäger 1835, Bernardt 1868, Hornstein 1951, Abetz 1955, Mager 1960, Hafner 1979). Schmitthenner (1923) berichtet:

“Die Wirtschaft der Reutberge entstand aber zu einer Zeit, als von einer industriellen Entwicklung in den Bergländern noch keine Rede sein konnte, und man der Übervölkerung durch Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion begegnen mußte.”

“Auch in Belgien, Frankreich, in der Schweiz und in Ungarn ist das Abbrennen der Waldfläche üblich gewesen. In Frankreich, Deutschland, Belgien, Dänemark, Südschweden und auch in Norwegen ist Brandwirtschaft sogar in unbewaldeten Gebieten auf Heiden betrieben worden” (Heikinheimo 1915).

In einem Gouvernement in Rußland zählte um das Jahr 1900 rund 43% des gesamten Kulturareals zu jungen Brandflächen (Heikinheimo 1915). In Schweden und Finnland wurde das Bodenbrennen schon in Forstordnungen von 1647 und 1664 auf solche Böden beschränkt, die zu Äckern und Wiesen hergerichtet werden konnten. Diese Flächen durften nur einmal gebrannt werden, da eine Wiederbewaldung bei öfterem Brennen nicht immer gewährleistet war. Eine Ausnahme gab es für Waldböden, die zur Verbesserung der Viehweiden gebrannt werden durften.

Die im diesem Beitrag gegebene Übersicht stützt sich vor allem auf eine Arbeit unseres Institutes aus dem Jahr 1990, die sich mit dem Thema “Brandrodungsformen zum Zwecke der landwirtschaftlichen Zwischennutzung in den Wäldern Europas” auseinandersetzte (Montag 1990). Die Ausführungen ergänzen bzw. überschneiden sich teilweise mit dem Positionspapier von Goldammer et al. (1997), das Bestandteil der vorliegenden NNA-Veröffentlichung ist. Der folgende Beitrag befaßt sich nicht mit den vielfältigen Feuerbräuchen in den verschiedenen deutschen Kulturlandschaften, die einen nicht unerhebliche Rolle im Beziehungsgeflecht zwischen Volksglaube, tradiertem Brauchtum und Landnutzung gehabt haben dürften. Um den Rahmen dieser Publikation nicht noch weiter zu sprengen, wird an dieser Stelle bis auf Weiteres auf die einschlägige Arbeit von Freudenthal (1931) und die von Goldammer (1978a) skizzierten Gedanken verwiesen.

1.1 Verbreitung der Brandwirtschaftsformen in Deutschland

Die Waldbrandwirtschaft wurde in fast allen deutschen Mittelgebirgen betrieben: in der Eifel, im Hunsrück, im Pfälzerwald, Odenwald, Schwarzwald und im Bayrischen Wald, im Spessart und in weiten Teilen der österreichischen Alpen (Haushofer 1972). Die regionalen Bezeichnungen des Waldfeldbaus in Deutschland waren nach Kapp (1984) im 18. und 19. Jahrhundert folgende:

  • Hackwaldwirtschaft, Reutberge und Reutfelder v.a. in Süddeutschland und den Alpenländern

  • Haubergswirtschaft im Sieger Land

  • Rottbüsche und Schiffelländereien im linksrheinischen Gebirge von der Pfalz bis Aachen und über die deutschen Grenzen hinaus

  • Röderwaldwirtschaft und Röderlandbetriebe v.a. in Westfalen, Pommern, Odenwald, aber auch in Österreich dem nördlichen Frankreich und Belgien

  • Birkenberge in Bayern

  • Laßräume oder Scheffeläcker im östlichen Preußen

  • Laßwiesen und Röder in Sachsen

  • Zinswiesen in Schlesien

Von einigen Verfassern wurde eine Einteilung der Brandwirtschaftsformen anhand der Verbindung mit Niederwald bzw. mit Hochwald vorgenommen (Heikinheimo 1915, Hausrath 1982).

Da sich die beiden Formen auch überschneiden, müßte man nach Heikinheimo auch von Systemen im Mittelwald reden. Die folgenden Ausführungen sind an die Unterteilung nach Hausrath (1982) angelehnt.

1.1.1 Waldfeldbau in Verbindung mit Niederwald

Hackwaldwirtschaft

Nach Hausrath (1982) und Hasel (1985) war der Hackwaldbetrieb vor allem in den Staats- und Gemeindewäldern im Buntsandsteinteil des Odenwaldes verbreitet. Er wurde aber auch in Unterfranken und im Kraichgau betrieben. Der Abtrieb des Waldes erfolgte ähnlich dem des Niederwaldes. Wenn die Rinde genutzt werden sollte (bei Eiche, Birke, Salweide), erfolgte dies beim Eintritt des Safttriebs.

Gwinner (1858) schreibt zu Bodenbearbeitungsmethoden folgendes:

“Bei allen spielt die Anwendung des Feuers eine wichtige Rolle, indem die den Boden bedeckenden Forstunkräuter, der Rasenüberzug, nachdem sie mit der Hacke flach abgeschält und getrocknet sind, oder wo dieser fehlt, das Laub mit dem rückbleibenden geringern Reißholz verbrannt, und die Asche als Düngermittel über die Fläche ausgebreitet wird.”

Dabei unterscheidet er zwei Methoden des Brennens, das Hainen (“Schmoden”) und das Sengen (“Überlandbrennen”).

Beim Hainen wurden kleinere Haufen, sog. Meiler, aus getrockneten Rasensoden, abgeschälten, getrockneten Unkräutern und Abfallholz vom Schlag gebildet. Diese wurden dann zu Asche oder Lösche verbrannt und letztere mit den unverbrannten Resten des Rasens kurz vor der Aussaat auf dem Feld ausgestreut. Falls kein Rasenüberzug oder Unkräuter vorhanden waren, wurde Laub und Erde vermengt und über die Reißhaufen gebreitet. Im ganzen dauert das Schmoden ungefähr zwei bis drei Tage.

Beim Sengen wurden ebenfalls Rasenüberzug und Krautschicht abgeschält. Sobald diese dann genügend getrocknet waren, ließ man durch ein von der Windseite her angezündetes, offenes Flammfeuer Vegetation und Reißholz verbrennen. Aus Gründen der Sicherheit wurden größere Flächen in kleinere Abteilungen unterteilt und dort gebrannt; ebenso wurde die Grenze zu den übrigen Waldgebieten sorgfältig “abgeschuppt” und bewacht. Heute würde man diese Anlage als Brandschutzstreifen bezeichnen.

Zur Zeit der Beobachtungen von Gwinner (1858) ist das Hainen häufiger verbreitet als das Sengen. Letzteres eignet sich eher für ärmere Sandsteinböden und macht bedeutend weniger Arbeit. Der Nachteil ist, daß man das Feuer weniger in seiner Gewalt hat. Der Boden um die Laßreidel wurde aus Sicherheitsgründen auch aufgerauht. Desweiteren muß man beim Überlandbrennen so lange warten, bis das Abgeschälte getrocknet ist und dann meist schon die Stöcke soweit ausschlagen, daß sie durchs Brennen beeinträchtigt werden könnten.

Zum Überlandbrennen wurden vom hessischen Oberförster Eickemeyer (1864) folgende Regeln aufgestellt:

  • Vollständige Reinigung der Schlaggrenzen vor dem Brennen, zum Laubholzbestand eine Breite von 3 Schritten und zum Nadelholzbestand von 6-8 Schritten.

  • Ausreichend Personal als Hilfsmannschaft für den Fall eines Brandunglücks
    “Soviel Morgen die Schlagfläche enthält, ebensoviel erwachsene männliche Personen, versehen mit Aexten, Hacken ec., seien beim Brennen gegenwärtig.”

  • Brennen gegen die herrschende Windrichtung und an Berghängen von oben nach unten.

Landwirtschaftliche Nutzung

Die Feldbestellung ist abhängig vom Termin des Hainbrennens. Falls frühzeitig gebrannt wird, kann schon im Sommer Heidekorn (Buchweizen) gesät werden. Zur Wintersaat wird Dinkel, Einkorn oder Roggen verwendet. Wenn erst im nächsten Frühjahr bestellt wird, nimmt man Hafer, Kartoffeln oder Staudenkorn. Mischungen sind auch üblich. Die Feldbestellung beschränkt sich meist auf zwei Jahre, da sonst der Stockausschlag die Ernte nicht mehr möglich machen würde. Aus diesem Grund bindet man z.T. auch die Stockausschläge zusammen, um die Ernte zu erleichtern. Nach dem 8. bis 10.Jahr kann man die Fläche als Weide nutzen. Die Umtriebszeit liegt bei 20 Jahren (Gwinner 1858).

Baumarten

Nach Gwinner eignet sich für den Hackwald am besten die Eiche, vor allem wegen der Rindennutzung. Hausrath (1982) berichtet, daß die Regierung die Verbesserung des Eichenanteils ebenfalls unterstützt hat. Weitere Baumarten waren Ahorn, Birke, Hainbuche, Salweide, Hasel, Erle, Kastanie und Kiefer. Birke und Salweide dienten zur Rindennutzung. Haselruten wurden als Floßwieden verwendet, waren aber auch zusammen mit Birkenholz zum Reifenschneiden dienlich. Die Umtriebszeit lag in der Regel zwischen 15 und 20 Jahren.

Der Holzertrag kam nach Feldbau und Weide an letzter Stelle. Durch Ausdehnung der Waldweide, einen zu hohen Wildbestand und dem Bestreben der Bauern, die Ausschläge möglichst lange niedrig zu halten, kam es dazu, daß um 1790 ein Viertel der Pfälzer Hackwaldungen brach lag. Erst durch Eingreifen der Pfälzer Forstverwaltung, insbesondere durch Beschränkung der Landwirtschaft auf ein Jahr und vorgeschriebene Zäunung gegen Wild und Weide, erholte sich der Eichenschälwald allmählich. Anfang des 19.Jahrhunderts wurde wieder zweimaliger Fruchtbau betrieben. Die landwirtschaftlichen Erträge der Hudewaldungen waren mit den Daueräkern zu vergleichen oder übertrafen diese sogar noch. Der Holzertrag dagegen war in den nicht gebrannten wesentlich höher als in den gebrannten Schlägen (Hausrath 1982).

Haubergwirtschaft

Die Ursprünge dieser Wirtschaftsform gehen bis ins 15.Jahrhundert zurück. Bernardt (1868) erwähnt eine Urkunde von 1447, in der die Haubergwirtschaft als eine selbständige Wirtschaftsform erwähnt wurde. Mitte des 19. Jahrhunderts waren im Sieger Land noch 77% des Waldes Hauberge. Nach Lorsbach (1956) hatten die Hauberge ihre größte Ausbreitung im Sieger Land, dem südlichen Teil Westfalens. Sie sind heute noch das Wahrzeichen des Landes im Quellgebiet der Sieg. Bernardt (1868) führt zu den Verbreitungsgebieten auch den Kreis Olpe im preußischen Regierungsbezirk Arnsberg, sowie den Kreis Altenkirchen im Regierungsbezirk Koblenz an.

Die Entstehung der Haubergbetriebe führt auf das Vorkommen von Eisenerzen zurück, denn zur Verhüttung brauchte man Holzkohle. Außerdem nutzte die Bevölkerung die kostbare Eichenrinde und Brennholz. Nach dem Abtrieb diente der Hauberg zum Anbau von Getreide, insbesondere von Roggen (Lorsbach 1956).

Zum Ablauf der Wirtschaftsweise liefert Bernardt eine genaue Beschreibung. In den meisten Fällen wurde Eichenschälwirtschaft betrieben, da die Lohrinde einen großen Teil am Reinertrag ausmachte. Nach dem Abtrieb der Schälstangen, die man meist zu Holzkohle verarbeitete, wurde die Bodendeke mit der Hacke abgeschält. Die dazu in Siegen gebräuchliche Hacke, die Siegen’sche Berghacke saß in einem Winkel von 45 Grad an einem langem stabilen Stiel, war breit und zweispitzig geformt. Nach dem Hacken wurden die Rasenstücke gewendet, getrocknet und anschließend auf Haufen verbrannt (“Schmoden”). Nach Bernardt (1868) ist dieses das am häufigsten angewendete Verfahren. Das Überlandbrennen wird von ihm als sehr bedenklich angesehen: (1.) wegen unvollständigem Verbrennens; (2.) wegen der Gefährdung der Stöcke; und (3.) aus “feuerpolizeilichen” Gründen.

Die Asche wurde dann auf dem Feld ausgebracht, pro Morgen ca. ein Scheffel Roggen gesät und mit dem “Hainhaachs“, einem leichten Pflug ohne Räder, eingepflügt. Im August des Folgejahres erfolgte die Getreideernte und der Schlag verblieb so bis zum 3.Jahr, indem sich dann die Besenpfrieme einstellte. Diese wurde als Streumaterial und später “Hauginster” als Brennmaterial genutzt. In die dreijährigen Schläge trieb man meist Schafe, zuweilen auch Kühe ein. Ursprünglich wurden die Hauberge planlos bewirtschaftet, bis dies zu einer immer stärkeren Waldverwüstung und Holznot führte. Daraufhin erließen die Grafen von NASSAU 1562 Waldordnungen, die eine geregelte Wirtschaft und zweijährige Hege gegen das Vieh vorschrieben.

100 Jahre später waren die Wälder durch kurze Umtriebszeiten (6-8 Jahre) wieder in einem sehr schlechten Zustand. Graf F.W. Adolf regelte 1711 durch eine Holzordnung die Wirtschaft erneut. Das Land wurde vermessen, die Haue wurden festgelegt und in Jähne eingeteilt. Nachdem das Land an Preußen übergegangen war, kam es zu der Haubergsordnung vom 6.Dez. 1834 (Hausrath 1982). Diese Ordnung bezeichnet die Hauberge als “ein ungetheiltes und untheilbares Gesamteigentum der Besitzer”.

Der größte Teil der Hauberge wurde nun von den sogenannten Haubergsgenossenschaften bewirtschaftet, auch wenn der Wald einem Grundherrn gehörte. Zur Leitung der gemeinschaftlichen Geschäfte, zur Ausführung der Beschlüsse und zur Aufsicht über den Hauberg wurde ein Haubergsvorsteher ernannt.

1861 verdrängte die Ruhrkohle durch den Bau der Ruhr-Sieg-Eisenbahn die Holzkohle und damit das Gewerbe der Köhlerei (Lorsbach 1956). Zum Ende des 19.Jahrhunderts wurden dann auch die Eichengerbstoffe durch billig eingeführte ausländische Gerbstoffe (z.B. durch südamerikanische Quebracho-Arten) ersetzt. Zur Jahrhundertwende wurden die Niederwälder in Hochwälder überführt, was durch die immer noch notwendige Waldweide, Streu-und Brennholznutzung nur mit Schwierigkeiten für die Haubergsgenossen verbunden war.

Rottbüsche und Schiffelländereien

Hausrath (1982) bezeichnet das linksrheinische Gebirge von der Pfalz bis Aachen, auch über die deutschen Grenzen hinausgehend, als früheres Verbreitungsgebiet der Rottbüsche. Die Rottbüsche waren Niederwälder mit 8-15jährigem Umtrieb. Die Ländereien wurden nach dem Abtrieb bis zu 3 Jahren mit Getreide, Buchweizen und Kartoffeln bewirtschaftet.

Das Bezeichnung “Schiffeln” wird nach Abel (1962) für den wiederholten Umbruch von nicht ständigem Ackerland benutzt, im Unterschied zum Roden mit gewöhnlicher Ackernutzung. Hausrath (1982) bezeichnet das Abschälen der Bodendecke als Schiffeln, weshalb das durch Schiffeln und Waldweide entstandene Ödland auch Schiffelland genannt wurde. Die Bestockung bestand hauptsächlich aus Ginster, weniger aus Bäumen. Diese Wirtschaftsform führte nach 3-5jährigem Feldbau und anschließender Schafweide zu einer Form von Ödland. Das Schiffeln erfolgte alle 8-20 Jahre, und anschließend wurde gebrannt.

Die immer stärker werdende Holznot führte zu einem Verbot des Schiffelns um 1704. In der Eifel gab es im Jahr 1854 noch 57150 ha Schiffelland.

Reutberge und Reutfelder

Die Reutbergwirtschaft des Schwarzwaldes wird weiter unten ausführlich behandelt (Abschn. 1.1.3).

Birkenberge

Im Bayrischen Wald wurde noch das ganze 19. Jahrhundert über Waldbrandwirtschaft betrieben (Haushofer 1963). Im Gegensatz zu den Haubergen, die hauptsächlich mit Eiche für die Lohrindengewinnung bestockt wurde, wirtschaftete man in Bayern mit der Birke. Die Birkenberge lieferten Scheit- und Wagnerholz, Lichtspäne und Faßreifen. Die Verbreitung der Birkenberge reicht nach Hausrath (1982) von Bayern, Passauer Wald bis zum Innviertel, dem Land der Abtei und dem Mondseegebiet. Auch deren Entstehungszeit gilt als umstritten. Das bayrische Ministerialforstbüro datiert die Entstehung auf die Landnahme durch die Bayern zurück; nach Raesfeld (zit. nach Hausrath) sind die Birkenberge durch Ausbauten durch die Tagelöhner entstanden, nachdem der gute Boden schon besetzt war. Die letzte These wird von Hausrath (1982) vertreten. Nach Schneiter (1970) hängt die Entstehung mit der Spätbesiedlung durch das Kloster Niederabtei, dem die Wälder gehörten, zusammen.

Den Ablauf der Wirtschaftsweise beschreibt Hausrath (1982) folgendermaßen: Nach dem Hieb verbrannte der Bauer Reißholz und Bodendecke in kleinen Meilern und streute die Asche aus. Selten wurde das Überlandbrennen angewendet. Die Brennflächen wurden nach Schneiter (1970) “Reiten” genannt. Nach dem Brennen wurden Roggen, Hafer und Kartoffeln angebaut, solange der Boden etwas hergab. Anschließend diente die Fläche als Weide. Die Bestokung entstand später meist spärlich, größtenteils durch Anflug der Birkensamen oder aus Stockausschlägen. Angeflogene Fichten wurden vom 10. Jahr an geastet oder herausgehauen. Später wurden viele Birkenberge in Fichtenwälder umgewandelt. In Passau sollen die Bischöfe schon im 18.Jahrhundert erfolgreich diese Wirtschaftsweise bekämpft haben, in Bayern begann man mit der Umwandlung erst nach 1800.

1.1.2 Waldfeldbau in Verbindung mit Hochwald

Röderwaldbetriebe und Röderlandbetriebe

Aus Fachwörterbüchern erscheint der Begriff “Roden” in verschiedenen synonymen Ausdrücken wie Rod(e)land, Rottland, im Plural Röder oder Waldröder (Heppe 1779, zit. n. Kehr 1964).

Waldrod im Singular bedeutet “holzleerer Platz” bzw. “gerodeter Platz im Wald” und “durch forstliche Fehler entstandene Blöße”. Stahl (zit. nach Kehr [1964]) führt einige Forstordnungen auf, in denen das “Waldröder machen” verboten ist. Bauer und Strelitzki (1960) nennen in einer forstgeschichtlichen Untersuchung über die Entwicklung des Kondelwaldes im Bezirk Trier noch heute verwendete Waldortsnamen wie Hundsrod, Ascherod, Rödeleck und Langrod um die Bedeutung des “Röderns” für den Kondelwald hervorzuheben.

Jäger (1835) definiert die Röderwaldungen als Hochwaldungen, die nach dem Abtrieb des Holzbestandes ein oder mehrere Jahre dem Feldbau gewidmet werden (Gegensatz: Hackwaldungen sind Niederwälder). Schmitthenner (1923) führt ebenfalls als wesentlichen Unterschied von Röderwirtschaft und Haubergs- oder Hackwaldwirtschaft die Umtriebszeit an, die beim ersteren bei 30-50 Jahren liegt. Der Wald hat also eindeutig eine höhere Stellung als das Feld. Beim letzteren liegt die Umtriebszeit bei 12-20 Jahren, und das Feld steht drei Jahre im Vordergrund. Außerdem werden keine Wurzelstöcke herausgenommen wie beim Röderwaldbetrieb. Schmitthenner (1923) faßt in seiner Arbeit die Röderland- und die Haubergsbetriebe unter der Bezeichnung Reutfeldbetrieb zusammen. Hundeshagen unterscheidet zwischen Röderlandbetrieben und der Röderwirtschaft. Röderwirtschaft wird nach seiner Definition auf Böden angewendet, welche nur vorübergehend zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden und welche auf lange Sicht stets Wald bleiben sollen. Röderlandbetriebe kommen nur in Feldfluren vor. Diese” Feldholzzucht” wurde betrieben, um Böden urbar zu machen, um bei Holzmangel Holz zu produzieren, bei Mangel an Düngemitteln und um Futter- und Einstreumaterial zu gewinnen (zit. nach Beil [1842]). Röderlandbetriebe werden von Beil (1842) vor allem für Belgien und Nordfrankreich beschrieben (s. Abschn. 1.2).

Nach Bauer und Strelitzki (1960) gleicht der Ablauf der Röderwirtschaft im wesentlichen dem der Haubergwirtschaft im Sieger Land:

  1. Abtrieb eines größeren Niederwaldanteils und Nutzung der Stämme für Brenn-, Kohl- und Pfahlholz und für Eichenlohe

  2. Verbrennen des Reisigs und des Bodenüberzugs und Einharken bzw. Einpflügen der Asche

  3. Aussaat von Hafer oder Korn. Im allgemeinen eine einjährige Nutzung. Nach der Waldordnung von 1586 wurden 3 Jahre als längste Periode genannt.

  4. Schließung der Rotthecken gegen Weide und sonstige Nutzung für einige Jahre durch sogenanntes “Friedewaldlegen” (Cröver Weistum).

  5. Später Öffnen der Hecken für Beweidung.

Die Umtriebszeit wird auf 12-20 Jahre geschätzt.

Zum Verbrennen des Reisigs und des Bodenüberzugs erwähnt Beil (1839), daß dieses meist in Meilern geschieht, die in 20-30 Stunden durchgebrannt waren. Die Lösche (Erde- und Kohlegemisch) wurde dann erst kurz vor der Getreideaussaat verteilt.

Das Badische Forstgesetz von 1836 verbot das Überlandbrennen ausdrücklich wegen der Ausbreitungsgefahr des Feuers und wegen der Schäden an Ausschlagsstöcken und Laßreisern (Nach §65 des Badischen Forstgesetzes [Karlsruhe 1836, S.16] war “die Anlegung eines fortlaufenden Flammfeuers in Hackwaldungen … unzulässig”). Die landwirtschaftliche Zwischennutzung ist nach Anonymus (1850) von Witterung, Standort und von einer billigen und sicheren Kultur des forstlichen Saatgutes bzw. von ein- bis zweijährigem Pflanzmaterial abhängig. Die forstwirtschaftlichen Erfolge sind dagegen durch sorgfältiges Verbrennen des Bodenüberzugs, also der Reinigung des Bodens von Unkräutern, durch eine Auflockerung des Bodens und durch eine Vermengung der humosen Bestandteile mit der Asche bedingt.

Verschiedener Meinung sind Anonymus (1850) und Jäger (1835) über die Eigenschaften der Pfrieme, auch Besenginster genannt (Spartium scoparium, heute: Sarothamnus scoparius). Anonymus (1850) bezeichnet sie als Forstunkraut, da sie der aufkommenden Saat schadet und dadurch nur Kosten verursacht, wenn man nicht noch eine dritte Kultur wie Heidekorn oder Hafer anbaut.

1.1.3 Ein Beispiel aus dem Schwarzwald: Die Reutbergwirtschaft

Historische Entwicklung und Funktion der Reutberge

Vogelmann (1871) charakterisiert die Reutbergwirtschaft folgendermaßen:

“Jahrhunderte alt sind die Reutberge des Schwarzwaldes – mit Niederholz bewaldete Berghänge, die nach dem Abtrieb des Holzes gereutet (gehackt), durch Verbrennen des Reisigs (durch Flammenfeuer) oder des Rasens durch Schmotfeuer gedüngt und dann einige Jahre lang für den Anbau von Roggen, Kartoffeln und Hafer benutzt werden, nachdem sie vor dem Abtrieb des Holzes Jahre lang zur Weide gedient haben. Auf manchen der sogenannten Reutfelder wächst kein Holz und es erscheint nach deren periodischen landwirthschaftlichen Benutzung in den meisten Fällen nur ein Ueberzug von Forstunkräutern und Sträuchern, z.B. Besenpfriemen u. dgl.”

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Abb.1. Reutebrennen im Schwarzwald: Zeitgenössischer Stich aus dem 19.Jahrhundert von Carl Roux, betitelt mit “Das Branden der Berg-Brachfelder im Schwarzwalde” (aus der Sammlung der Arbeitsgruppe Feuerökologie, Freiburg.

 

Zum Reutebrennen (“Rütte” oder “Riddibrennen”)

Nach den Ausführungen von Bartsch und Bartsch (1940) wird zur Vorbereitung des Brennens im August bis September zunächst die Schlagfläche durch flache Längsgraben oder Furchen, die senkrecht zum Abhang verlaufen, in kleinere Teilflächen zerlegt. In diese Streifen werden die unbrauchbaren Eichenäste quergelegt und die abgeschorbten Rasenstücke der Gräben (“Wasen“) aufgeschichtet. Anschließend werden die einzelnen Streifen von oben nach unten gehend gebrannt, wobei das brennende Gestrüpp mit langen Feuerhaken abwärts gezogen wird (Abb.1 und 2).

Der Feldbau

In die Asche der abgebrannten Fläche wurde später das Saatgut eingehackt. Im Kinzigtal wurde zum Unterbringen des Saatgutes der Stichelpflug (= Gebirgshaken) oder Reißpflug angewendet. Nach Bartsch und Bartsch (1940) säte man im Renchtal Winterroggen zuweilen auch Hafer ein. Im Mittelalter kultivierte man auch “Tatenkorn“, den Buchweizen. Im 3. Jahr baute man noch Kartoffeln an. Götz (1936) erwähnt sogar noch einen Haferanbau im vierten Jahr.

Die Beweidung

Die Weide innerhalb der Reutfelder war den Bauern sehr willkommen, da es vielerorts an Weideflächen mangelte. Nach Vogelmann (1871) brauchte ein Stück Vieh mindestens 8-10 Morgen Weidefläche, um es den Tag über schwach zu ernähren, wobei es dazu morgens und abends noch im Stall gefüttert werden mußte. Obwohl der Weidegang auf gut bearbeiteten und nährstoffreichen Weiden, die nur zeitweise dem Ackerbau dienten, sehr viele Vorteile aufweisen kann.

“Die Schwarzwälder Reutberge sind aber arm an Futter und reich an Pfriemen.”

Außerdem ging der sonst anfallende Dung aus dem Stall für den Ackerbau verloren. Der Viehtritt wirkte sich negativ auf die Bodenverhältnisse aus: es kam zu Bodenverdichtung und Erosion. Die darauf entstandenen Besenginsterheiden waren Ausdruck für die starke Bodenverhagerung (Emter 1976). Die Übergänge der Begriffe der Reut- und Weidfelder waren im Mittelalter fließend. Die Weidfelder können unter dem Begriff Reutberge subsummiert werden (Emter 1976).

“Mit dem Unterbleiben des periodischen Anbaus der Reutfelder und vielfach auch der regelmäßigen Beweidung sowohl der Reut- wie der Weidfelder hat sich die Grenze zwischen beiden verwischt” (Abetz 1955).

Abetz (1955) hat bei einer Kleinprivatwaldaufnahme der Reut- und Weidfelder in bäuerlicher Hand im Schwarzwald um 1850 etwa 60-70.000 ha und um 195O noch 10.000 ha ermittelt.

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Abb.2. Eine zeitgenössische Photographie verdeutlicht die Technik des Reutebrennens, aufgenommen auf einer Schlagfläche im Eichen-Birkenwald bei Lautenbach. Photo: Busam (aus der Sammlung der Arbeitsgruppe Feuerökologie, Freiburg).

 

Der Niedergang der Reutbergwirtschaft im 19.Jahrhundert

Die Gründe des Rückgangs der Reutberge waren vor allem volkswirtschaftlicher und ökologischer Art. Viele Arbeitskräfte vom Lande wanderten in die Großstädte ab und es entstand ein Arbeitskräftemangel, der gerade die arbeitsintensive Reutbergwirtschaft beeinträchtigte. Die Industrialisierung führte auch zu erheblichen Lohnsteigerungen für landwirtschaftliche Arbeitskräfte (Abetz 1955). Die Ackererträge verbesserten sich durch Übergänge zur Dreifelderwirtschaft. Auf Daueräckern produzierte man preiswerter infolge verbesserter Bodenbearbeitung, Düngung und Saatzucht (Abetz 1955, Huber 1965). Die Konkurrenz durch Getreide- und Viehprodukte aus günstigeren Lagen, machte sich durch eine bessere Erschließung der entlegenen Täler bemerkbar (Huber 1965). Als einen weiteren Grund für den Rückgang der Reutberge gibt Bernard (1862) die geringen Erträge an, die auf Grund der sich immer weiter verschlechternden Bodenverhältnissen kläglich ausfielen (Vogelmann 1871, Hausrath 1938).

“Durch starke Bodenerosion an den vielfach steilen Hängen ging die Ertragsfähigkeit mehr und mehr zurück” (Abetz 1955).

Umwandlungen der Reutberge: Die Phase der Nadelwaldaufforstungen

Als Konsequenz der wirtschaftlichen Entwicklungen haben viele Bauern, vor allem die Kleinbauern des Schwarzwaldes, damit begonnen, ihre Reut- und Weidfelder aufzuforsten. Die restlichen Schälwaldungen begannen sich immer mehr zurückzuentwickeln. Die Bauern pflegten ihre Bestände nicht mehr, da die Wirtschaftsweise ihre Kosten nicht mehr decken konnte. Die Bestände überalterten, ihre Ausschlagskraft ging zurück und es wurde kaum noch nachgepflanzt. Sie lichteten sich auf und andere Laubhölzer, vor allem Hasel, fanden sich ein (Emter 1976). Schon mit dem Inkrafttreten des Badischen Forstgesetzes 1833 galt es “als vornehmste forstpolitische Pflicht, auf die unverzügliche Umwandlung jeglichen Niederwaldes zum Zwecke der Ertragssteigerung hinzuwirken” (Hockenjos 1969).

Die Bauern erhielten ab 1870 Förderungen durch das Ministerium im Innern, die Staatsforstverwaltung, den Badischen Forstverein und einige landwirtschaftliche Vereine. Die staatliche Förderung sah in erster Linie eine Abgabe von billigem Pflanzgut vor. Ab 1880 gab es zur Aufforstung von Reutbergen und Ödländereien auch Aufforstungsbeihilfen und Prämien vom Staat. Die Landwirtschaftskammer übernahm später die Förderungsmaßnahmen. 1933-1945 wurden aus Reichsmitteln bis zu 50% der Gesamtaufforstungskosten bezahlt. Seit 1948 kam es wieder zu Zuschüssen auf Landesebene. Außerdem wurde man für die Aufforstung auf 20 Jahre von der Grundsteuer befreit (Abetz 1955). Abetz empfiehlt die Anlage von Fichtenbeständen auf den oft gut durchwurzelbaren, mit Stickstoff angereicherten Böden. Er macht aber die Einschränkung, daß Tanne und Laubholz als Beimischung, wo immer es möglich sei, auch eingebracht werden solle. Auf schlechteren, trockeneren Standorten schlägt er die Mischung Douglasie oder Kiefer mit Laubholz vor. Begünstigt wurde das Aufforstungsvorhaben auch durch die fortschreitende Erschließung des Landes durch Verkehrswege, der mögliche Absatz von schwächeren, in kurzen Umtriebszeiten erzielbaren Holzsorten (insbesondere Faserholz) zu angemessenden Preisen und allgemein das Steigen des Holzpreises gegenüber Preisrückgängen in der Landwirtschaft.

“Nicht weniger als 40.600 ha des heutigen Kleinprivatwaldes entfallen nach diesen Ermittlungen auf Aufforstung von Weid- und Reutfeldern und anderen landwirtschaftlichen Flächen; das sind 31 v.H. der durch die Kleinprivatwaldaufnahme festgestellten Waldfläche” (Abetz 1955).

1.2 Brandkulturen im übrigen Europa

1.2.1 Schweden

Linné hat schon um 1800 die Waldbrandwirtschaft als Hauptackersystem Schwedens beschrieben. Heikinheimo (1915) erwähnt, daß diese Methode dort sehr üblich und verbreitet gewesen ist. Hausmann (1811) bezeichnet das Niederbrennen von Wald, um in die Asche einzusäen, als “Swedjens“. Nach Heikinheimo (1915) wird die Brandwirtschaft mit anschließender Kultur in Schweden “svedning” oder “ragsvedning” genannt im Gegensatz zu “kolfallssvedning” dem Brennen ohne folgende Kultur. Es wurden auch die Bezeichnungen “kasning” und “grödning” verwendet. Schneiter (197O) beschreibt das Verfahren folgendermaßen:

“Im ersten Jahr entasten bis Mannshöhe, im folgenden fällen, trocknen, gegen den Wind anzünden, bestellen der Brandlichtung (swedior) meist mit Roggen.”

Die halbverbrannten Stämme wurden z.T. aus der Brandfläche gezogen, um sie im nächsten Sommer vollkommen zu verbrennen. Auf der Brandfläche stellte sich dann rasch die Birke ein. Heikinheimo (1915) nennt als die zuletzt ausführenden Gegenden in Schweden: Wermland, Angermanland, Medelpad, Helsingland, Ostgotland, Småland, Blekinge und nördliche Landesteile. Auch Schneiter (1970) erwähnt, daß in Wermeland noch um 1895 Brandwirtschaft üblich war. Angebaut wurden Roggen und anschließend Rüben. Durch die Verbote der Regierung und durch die Förderung der Pflugkultur wurde der Brandwirtschaft bald ein Ende gesetzt. Das schwedische Brennverfahren zeigt Ähnlichkeiten mit den in Norwegen üblichen Brennmethoden (Meitzen 1895) und ebenso mit den finnischen Verfahren (Heikinheimo 1915). Dies läßt auf Kontakte und Austausch innerhalb Skandinaviens schließen. Das Heidebrennen war auch zur Verbesserung der Weiden üblich. Die besten Wälder Schwedens sollen nach Heikinheimo (1915) auf abgeschwendeten Böden entstanden sein.

1.2.2 Norwegen

Das Brennen zu landwirtschaftlichen Zwecken soll bereits im 16.Jahrhundert durch die Finnen eingeführt worden sein. Heikinheimo (1915) erklärt die Ähnlichkeiten der Verfahren in Skandinavien vor allem durch die durch Einwanderungen entstandenen Kontakte.

1.2.3 Baltikum

In Liv- und Kurland (Lettland) war die Brandwirtschaft dadurch nicht so verbreitet, daß 85% der Wälder im Staatsbesitz war und der Staat eher die Forstwirtschaft unterstützte. Die Bedeutung des Brennens ist aber dennoch anhand von Liedern und Erzählungen erkennbar. Vielfach wurde auf waldfreien Äckern mit herantransportiertem Holz gebrannt. Nach Gmelin (1774) wurden in Livland ganze Wälder verbrannt, um die Asche auf den Äckern zu verteilen. In Lettland brannte man das Holz in einer “Fratte” (Zeile) und zog es brennend zur nächsten. Friebe (1795) berichtet, daß es auf den mageren Böden besser sei, nicht in Reihen, sondern auf Haufen zu brennen, damit der Brennvorgang länger und intensiver ist.

Auch in Estland wurde auf Ackerland mit Hilfe von herangeschleppten Erlenholz und -reisigs gebrannt. Mickwitz (1933) berichtet, daß dieses gebrannte Land später zu Daueräckern werden sollte.

1.2.4 Belgien

Eine übliche Methode nach dem Abschluß der Waldrodeepoche ist Rasenbrennen auf Heideland. Dabei wurden die Flächen gebrannt, gekalkt und mit Hafer, Klee und Besenpfrieme eingesät. Dieses Verfahren wurde etwa alle 10 Jahre wiederholt. In den Ardennen wurden die Heideflächen alle 12-18 Jahre geplaggt, das heißt, die geschiffelten Rasenziegel wurden getrocknet und gebrannt. Anschließend wurden Roggen oder nach Frost (1909) bis zu 5 Jahre lang Hafer eingesät. Diese Methoden wurden schon 1830 durch die Behörden kontrolliert, da der Heideanteil zunahm und der Waldanteil immer geringer wurde.

1.2.5 Großbritannien

In England war schon vor dem Mittelalter der Heiderasenbrand (geplaggt auf Erdhaufen) sehr verbreitet. Im Westen war die Brandkultur noch mehr verbreitet. Im 18.Jahrhundert wurde ohne Rasen nur mit Reisig gebrannt. Dies geschah vor allem auf schweren Tonböden, wo durch langsames, nicht zu heißes Abbrennen die Struktur des Bodens sich deutlich verbesserte.

Ernle (1961) erläutert, daß der Begriff “paring and burning” (Schälen und Brennen) auch mit “devonshiring” bezeichnet wird. In Devonshire kam im 16. Jahrhundert der Brustpflug auf, mit dem man Rasenziegel abplaggte, zum Decken der Häuser oder zum Brennen.

Gegenwärtig wird zur Verbesserung der Schafweide und im Habitat-Management des schottischen Moorschneehuhns (Lagopus lagopus scoticus Lath.) in der Moorheide gebrannt (Gossow 1976; s.a. Beitrag von Webb in diesem Heft).

1.2.6 Schweiz

Die Ursprünge der Brandwirtschaft gehen nach Miaskowski (1878) bis ins 13. Jahrhundert zurück. Die ungeregelte Reut- und Egartwirtschaft beherrschte auch die Hochebene der Alb (Göritz 1848). Schneiter (1970) bringt die Namen der Länder Schweiz (Schwiz) und Schwedens in Verbindung mit den gotischen Begriffen für Schwenden: “svith“, später “suedan” und “suiz“.

Vom Emmental wird schon 1764 berichtet, daß es dort “Reuthölzer” gäbe, die 16-25 Jahre als Brennwald genutzt und 1 Jahr mit Roggen bestellt wurden (Ris und Schweizer, zit. n. Schneiter 1970). Kastenhofer (1818) schreibt über die Brandwirtschaft im Emmental, daß 20-30jährige Bestände gebrannt wurden, die Asche eingehackt und abwechselnd Kartoffel- und Gerstenanbau bis zur Erschöpfung des Bodens betrieben wurde. Nachdem die ehemaligen Brandflächen mit Birken, Erlen und Lärchen dicht bestanden waren, wurde nach 8-10 Jahren wieder gebrannt. Diese Form der Brandwirtschaft bestand bis 1867 (Stämpfli 1857). Kastenhofer (1818) berichtet vom Simmental, daß dort Allmendplätze, sogenannte “Rieder“, den Armen zur Bestellung zugeteilt wurden. Zur Vorbereitung von Gemüseäckern wandte man das “Mutthaufenbrennen” an. Diese Form wurde auch in Feldfluren durchgeführt (Miaskowski 1878).

1.2.7 Österreich

In Oberösterreich war die Brandwirtschaft am weitesten verbreitet im Lausatal an der Grenze zur Steiermark. Die Waldbauernhöfe, denen wenig Acker zur Verfügung stand, beschränkten sich auf zweifache Aussaat von Roggen auf die gebrannten Waldflächen.

In Niederöstereich wurde aus gleichen Gründen, nämlich Feldknappheit in der Gegend von Waidhofen an der Ybbs bis Gaming bei einer Umtriebszeit von 15-20 Jahren Erlenniederwald gebrannt. Bei der Bestellung wurde das Weidegras mit der Roggensaat ausgebracht. Mit Zunahme der Steinkohlenutzung in den Eisenhütten und dem Ausbau des Bahnnetzes ging der Waldfeldbau zurück.

Hafner (1979) berichtet von der Steiermark, daß die Brandwirtschaft schon uralt ist und schon vor der Schaffung der Raumrechte in der Waldordnung von 1767 bestanden hat.

“So konnte nach den Markstatuten von Aflenz (1492) ein huebmann auf der gemain des Marktes prachen, doch nur mit Wissen, Willen und nach Auszeigung des Marktrichters. Er durfte nur zweimal Korn, Haiden oder Hafer anbauen, dann mußte der das Feld nach dem Brand wieder der gemain überlassen” (Hafner 1979).

In Salzburg vergaben die Förster gegen einen ‘Zehnten’ ein dreijähriges Reutrecht.

“Niemand soll dem andern Rüthölzer wüsten, bevor er beide Nuzungen und den Hafer heraus hat” (Kilchberg 1515, zit. n. Hafner 1979).

Durch viele Reut-, Schwend- und Brennverbote und Strafsätze innerhalb des Waldgesetzes versuchte man im 16. und 17.Jahrhundert die Brandwirtschaft zu kontrollieren. Nach Schneiter wurden in der landständischen Zehentordnung von 1577 in Kärnten und 1605 in der Steiermark Branderabgaben (Greut) eingeführt. Nach den Abgabevorschriften mußte der Anbauer die zehnte Abgabe dem Staat und die neunte dem Grundherrn oder der Kirche geben. Um die Brandwirtschaft wieder unter Kontrolle zu bekommen, ordnete die Kaiserin Maria Theresia eine räumliche Trennung der Raumrechte (Brennen, Weide) und der Stockrechte (Waldschutz) durch eine Ausmarkung der Länder durch eine Kommission an. Außerdem wurde zwischen unterräumten Stockrecht (bestockte Weide), limitierten Stockrecht (Brennen nach dem Holzabtrieb, kein Weiden, aber Aufforsten) und ledigem Stockrecht für ‘Nurwald’ unterschieden. Doch auch diese Kontrollmaßnahme erbrachte nicht solche Erfolge durch geringe Aufsicht und Fachberatung. Das Brennen im Holzschlag wurde dagegen sehr gelobt, da die herrschende Fichte ihre ökonomische Haubarkeit schon mit 70 Jahren erlangte.

Um 1850 betrug der Gesamtumfang aller Brandflächen 87.297 ha, davon entfielen auf den Bezirk Bruck allein 54.436 ha. Die Gründe für das Auflassen der Brandwirtschaft in der Steiermark sind dieselben wie in Ober- und Niederösterreich: billigeres Mehl von außerhalb, erhöhte Arbeiterkosten sowie Arbeitermangel und das Nichtanpassen der Preise an die mühselige Erzeugung. In den Bezirken Deutschlandsberg, Frohnleiten, Münzenschlag, Birkfeld und Vorau war 1933 noch Brandwirtschaft üblich.

“Es war auch in der Zeit von 1919-1937 eine Zunahme des Brennens feststellbar. Die Betriebe stellten sich bei sehr niedrigen Löhnen für fremde Hilfe auf gesicherte volle Selbstversorungsgrundlage für Mensch und Vieh” (Schneiter 1970).

Ein Bergbauer aus Amasegg (zit. nach Schneiter):

“Nach dem Ersten Weltkrieg wollte sich keiner mehr so anstrengen, aber jetzt sind sie wieder darauf gekommen, wie gut das Branden ist; wenn der Bauer gar keinen Brand vergibt, raufen die Keuschler fast darum.”

Die Waldalpen sind zur Köhlereiepoche bis zu 1400m Höhe bestellt worden. Als deutliche Spuren des Brandfeldbaus werden die Auflesesteinhaufen genannt. Schneiter zitiert auch einen Forstkommissär aus Marburg, der bei einer Versammlung des Forstvereins, das Schwenden und Brennen im Gebirge für das Senken der Holzgrenze verantwortlich macht.

Zum Brennverfahren: Der Arbeitsablauf beginnt im Mai mit dem Schwenden; 8 Wochen später erfolgt das Brennen möglichst bis zum 25. Juli, gesät wird im August. Diese Brandform wird “Streubrand“, die gebrannte Fläche “Rußbrand” bezeichnet. Erfolgt das Brennen wegen schlechten Wetters erst im nächsten Frühjahr nennt man diese Form “Schneckenbrand“. Das Nachlesebrennen einen Tag nach dem Streubrand bezeichnet man als Obrennen, Abbrennen oder Schlußbrennen.

Vor dem Brennen wird das Astmaterial möglichst waagerecht auf den abzubrennenden Streifen (Jaun) gelegt, so daß dieses gut mit langen Brennhaken (ein 4 m langer Holzstiel mit einem 1,5 m langen Eisenhaken) heruntergezogen werden kann. Ein Mann übernimmt dabei einen 2-3 m breiten Brennstreifen. Die Bezeichnung “Reit” für Brand oder Jaun in der Weststeiermark, läßt darauf schließen, daß sich die dortige Brandwirtschaft von Formbach (Bayern) ausgebreitet hat. In der Weststeiermark wird das Brennen der Weide “Senga” genannt.

1.2.8 Frankreich

Nach Lamprecht (1872) führen die Anfänge der Brandwirtschaft in Frankreich bis “weit hinter das 11. Jahrhundert zurück“. Die Gründe für diese Wirtschaftsform sind verschiedenartig: Urbarmachung von Ländereien, Anlage und Verbesserung von Weiden, Gewinnung von Ackerböden und Rebbergen in Wald und Garrigue. Folgen dieser Nutzungen waren aber vielfach Bodenerosion und Abschwemmung und nackter Felsboden.

Auf Korsika wurden lediglich die Weideflächen alle 20-50 Jahre gebrannt. Diese Maquis oder Macchiaflächen wurde auch zur Holzkohleherstellung und für Brennholz genutzt.

Im Elsaß war vor allem das “Krütt“- oder “Trepoux“-Verfahren, ein Gebüsch- und Rasenbrennverfahren, verbreitet. Einige Bürger der Gemeinde hatten auf der Allmende der Vogesentäler Sondernutzungsrechte in Form von Losen, die in den Gemeindehäusern vergeben wurden. Auf diesen Losflächen durften sie brennen und einige Zeit Feldbau betreiben. Diese Lose nannten sich Krütt, Trepoux oder Portions. Das Verfahren läuft ähnlich wie viele schon beschriebene Systeme ab: Die Fläche wurde geschwendet, die oberste Bodendecke abgeschält (“Krittschaben“), getrocknet auf Haufen und mit Rasenziegeln zugedeckt gebrannt. Nach dem vorsichtigen Brennen im Winter oder Frühjahr (es sollen keine Flammen zu sehen sein), wird die Asche verteilt und Kartoffeln, später Roggen angebaut. Das Stroh wurde wegen seiner Zähigkeit für die Herstellung von Sesselsitzen verwendet. Nach einem weiteren Jahr Anbau auf guten Böden, folgten 10-20 Jahre Brache. Die Verlosung dieser Flächen erfolgte meist unentgeltlich, da hauptsächlich die besitzärmeren Leute daran teilnahmen. Durch starken Druck der französischen Behörden wurden viele Flächen aufgeforstet; der übrige Teil verblieb als Weidefläche.

1.2.9 Spanien

Die Brandwirtschaft Spaniens war in vielen Provinzen bis ins 20.Jahrhundert verbreitet. Stoppelbrände, Rasenbrennen in den Pyrenäen, Küttis- und Buschwaldbrände waren die häufigsten Methoden.

Die Lose von Allmendflächen heißen in Spanien “Labranzas“, bei Eigentum auf Lebenszeit “Quinjones“. Nach 10 Jahren wurde gebrannt und im Herbst die Frucht eingesät, z.T. mit Ginster- oder Kiefernsaat zusammen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden die Äcker auch zusätzlich mit Stickstoff, Phosphor und Kalk gedüngt.

Von Andalusien wird berichtet, daß nach dem Schwenden im Oktober und dem anschließenden Brennen 2-3 Jahre Ackernutzung stattfindet. In Bajadoz diente das Brennen zur Verbesserung der Weide. Es wird aber auch vor landwirtschaftlichen Kulturen gebrannt. In Granada, insbesondere in der Sierra Nevada wird bis zu 1500m Höhe gebrannt und kultiviert. In Santander wird das Schwenden mit Abschub der Narbe auf 5cm betrieben. Die Aufforstungen mit Eukalyptus wurden in dieser Provinz immer wieder durch natürliche Brände zerstört.

1.2.10 Italien

Der Brandackerbau mit Niederwald (cesinare) trat vor allem in Süditalien auf; sonstige Brennsysteme wie Stoppelbrennen (fuocchi correnti) und Erd- und Rasenbrennen (debbi) in ganz Italien.

Das “cesinare“beschränkte sich auf das Gemeindeland. Die mit Lärchen, Erlen und Eichen bestockten Flächen wurden nach 10-20 Jahren umgetrieben und zwei bis drei Jahre kultiviert. Die Landesentwaldung nahm trotz späterer Brennverbote bzw. die nötige Zustimmung beim Kreiswirtschaftsrat immer mehr zu. Es kam zu Waldblößen, Bodenerosion und Waldverwüstung. Als anschauliches Beispiel dienen die kahlen Berge des mittleren und südlichen Appenin.

1.2.11 Albanien und Jugoslawien

Waldbrandwirtschaft war besonders an der Küste im Kreis Lushuja üblich. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurde in Albanien ausschließlich Mais angebaut bis die Bodenkraft nachließ. Im Gebirge säte man aber auch Roggen und Gerste bis zu sechs Jahren hintereinander.

Nach Müllner (1902) wurde in Jugoslawien hauptsächlich im oberen Teil des Sanntales, in der früheren Untersteiermark und im Nachbarland Krain Brandwirtschaft betrieben. Im Krain tat man dies im Zusammenhang mit der Köhlerei. Die slowenischen Reuter wurden “Rovtari” und die Betriebe mit Brennkultur “Rovtih” genannt. In Slowenien gingen zahlreiche Gebote von der Regierung aus, die aber nicht die Rodungen aufhalten konnten. Erst nach Ende der Köhlerei durch die Einfuhr von Steinkohle, gaben viele Bauern die Brandwirtschaft auf. Beim Verfahren, das im Gebirge in 700-1000 m Höhe angewendet wurde, schwendete man zuerst die Fläche bodeneben. Das als “Pozigati” bezeichnete Brennen erfolgte Mitte Juni in 8-10 m breiten Brandstreifen (Postat, Pzar oder Lazi). Im Juni säte man dann mit dem Einhacken der Asche Buchweizen und im Herbst z.T. noch Roggen oder Hafer.

1.2.12 Tschechoslowakei

In den westlichen Bezirken wie Velky-Berzny und Perecin war das Niederwaldbrennen verbreitet. Die Nutzungsweise der Bergbauern dort heißt “Paseceni” und wurde in der Form durchgeführt, daß der siebenjährige Bestand im Sommer geschwendet, die Narbe mit der Hacke geöffnet und im Frühjahr gebrannt wurde. Die Saatfolge war Mohar, Kartoffeln, Roggen (Hafer), Hafer. Es folgten 6-7 Jahre Brache oder als Alternative zwei Jahre Hafer und zwei Jahre Wiese.

1.2.13 Finnland

“Die ersten Finnen betrieben der Überlieferung nach, nur Waldbrandwirtschaft” (Schneiter 1970).

Die Kulturmethode der Brandwirtschaft ist nach Heikinheimo (1915) sehr verbreitet gewesen, obwohl es keine genauen Zahlenangaben darüber gibt.

“…um die Jahre 1870, 1890, 1900 und 1910 wurden jährlich etwa 50.000, 17.300, 7700 und 3800 ha Wälder zwecks Abbrennens gerodet. Wegen Bewerkstelligung des Bodenbrennens, Anbau der Kulturpflanzen und Weidenutzung verbleibt eine solche Fläche durchschnittlich meist 8 Jahre offen, so daß um die gleiche Zeit etwa 400.000, 138.400, 61.600 und 30.400 ha Land waldlose Brandflächen und Ahos (=ältere Brandflächen) ausmachten … In Wirklichkeit haben aber diese Ziffern bedeutend höher sein können” (Heikinheimo 1915).

Die große Bedeutung der Waldbrandwirtschaft sieht Heikinheimo in der Getreideproduktion, die für die ehemaligen Kirchspiele sehr wichtig war. Die Brandwirtschaftsmethoden unterteilte man in Finnland in solche, die in natürlichen Wäldern (gewöhnlich Hochwäldern) und solche, die in Brandwäldern (Hack-, Nieder- oder Mittelwäldern) betrieben wurden. Die ersteren, sogenannte Waldbrandländer, wurden sehr weit von den Siedlungen entfernt angewendet. Bei dieser Methode wurden die größten Stämme auf der Fläche durch Ringeln oder Schlagen einer Kerbe zum Trocknen gebracht und beim Abbrennen stehengelassen oder im Spätwinter abgeholzt. Die gefällten Stämme wurden mit Ästen 2-3 Jahre trocken liegengelassen und erst im Juni gebrannt (Abb.3).

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Abb.3. Zeitgenössische Darstellung der Brandwirtschaft in Finnland um 1887. Das Schlagabraumbrennen diente zur Vorbereitung der landwirtschaftlichen Zwischennutzung und der Verbesserung der Wuchsbedingungen für die neue Waldgeneration. Nach Lindholm, Edlund und Tilgman (aus der Sammlung der Arbeitsgruppe Feuerökologie, Freiburg).

 

Die Bewirtschaftungsformen waren in Finnland sehr vielgestaltig. In der Landschaft Häme wurde der Boden gar nicht bearbeitet und nur einmal gesät (Verfahren huhta oder ylipalo). In Savo wurde zweimal gebrannt, gepflügt und geeggt und einmal eingesät. In Karjala wurden die Stämme 3-4 Jahre zum Trocknen liegengelassen, der Boden leicht bearbeitet und zweimal gesät. In Nordkarjala brannte man auch zwischen den beiden Roggenernten. Diese Waldbrandkultur wurde das ganze 19. Jahrhundert über betrieben.

Die zweite Methode, die Wechsel-(Zirkulations-)Brandländer, wurden in der Nähe der Siedlungen betrieben. Ihre Umtriebszeit betrug 20-35 Jahre. Man unterscheidet zwischen Rüben-, Gersten- und Roggenbrandfeldern. Bei den beiden ersten Methoden wurde der Boden nur einmal bestellt. Bei der letzten Methode, dem Roggenbrandfeld, wurde mit der Fruchtfolge Roggen, Hafer, Gerste, Rübe und Buchweizen bis zu 5 Jahren kultiviert. Die Umtriebszeit war kürzer als bei beiden anderen Methoden und betrug nur 15-20 Jahre.

Das Brennen selber wurde ebenfalls recht unterschiedlich gehandhabt. So schaffte man die Stämme nach dem Ästen und Schälen weg und verarbeitete sie zu Teer (in den Länen Oulu und Waasa). Das Feuer wurde an mehreren Stellen entfacht und das Gebiet brannte allmählich ab (kulottaminen) oder das Brennmaterial wurde zu Haufen gestapelt und mittelst Stangen von einer Seite zur anderen gezogen (rintaroviolle polttaminen) (Abb.4). Manchmal wurden sogar abgeschälte Nadelholzstämme aus anderen Gegenden auf das Gebiet parallel angeordnet verteilt (viertäminen). Man mischte z.T. zur Ackersaat auch Grassaat bei, um die spätere Weide zu verbessern. Der Versuch Samenbäume vornehmlich Kiefern stehenzulassen, damit möglichst schnell Wald aufkommen konnte, setzte sich nicht durch. Um das Ausmaß der Wechselbrandländer darzustellen, sei hier Heikinheimo (1915) zitiert:

“In einem Zeitraum von 100 Jahren wird also das Land bei Benutzung einer 25jährigen Umlaufszeit 4mal eingeäschert, je 12mal gepflügt und geeggt und 12mal mit Getreide bestellt. Zum Roden, Brennen und Getreideanbau wäre demnach 20 Jahre, zum Grasanbau 12 und zur Weidenutzung 68 Jahre gegangen. Da auf vielen Stellen 500-1000 Jahre Brandwirtschaft getrieben worden ist, müßte man die erwähnte Ziffer mit 5-10 multiplizieren, um ein vollständiges Bild von der Behandlung zu erhalten, der die Wechselbrandländer unterworfen gewesen sind.”

 

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Abb.4. Die in den nordischen Ländern angewandten Brenntechniken und Werkzeuge sind vergleichbar mit denen aus Mitteleuropa (vgl. Abb.1 und 2). Historisches Photo aus Parviainen (1996).

 

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Abb.5. Demonstration von Techniken des kontrollierten Brennens anläßlich eines Seminars auf der Schwäbischen Alb im Jahr 1978. Im Bild: K.-F.Schreiber (Universität Münster).

 

1.2.14 Rußland

In Rußland gab es nach Heikinheimo (1915) noch Anfang des 20.Jahrhunderts sehr ausgedehnte Brandflächen. Um 1900 existierten in den Gouvernementen z.T. bis zu 43% reine Brandflächen. Besonders in den Gouvernementen Olonetz, Nowgorod, Wologda und im nördlichen Teil Perm und Wjatha. In geringerem Ausmaß wurde in den Gouvernementen Pskow und St. Petersburg und Ufa Brandwirtschaft betrieben. Die Methoden glichen sehr den finnischen Brandsystemen und ebenso die Zusammensetzung der Brandwälder.

Heikinheimo (1915) erwähnt neben ausgedehnten Erlenwäldern in Rußland die Baumarten Lärche (Larix kaempferi Car.), die sibirische Fichte (Picea omorika Purk.) und die Zwirbelkiefer (Pinus cembra L.; heute: Pinus sibirica)

Wo die Brennholzzufuhr aus dem Umland gesichert ist, brannte man schon nach fünf Jahren. Schneiter (1970) erwähnt Quellen, in denen schon 946 n. Chr. Brandfeldbau in Rußland nachgewiesen ist. Das Brennverfahren verläuft folgendermaßen:

Nach dem bodennahen Abtrieb des Bestands im Mai/Juni wurde Astwerk von angrenzenden Flächen herangeschleppt und entweder noch im Herbst oder erst im Frühjahr im trockenen Zustand gebrannt. Dabei benutzte man lange Haken zum Vorwärtsbewegen der “Brennwalze”. Im Frühjahr wurde Gerste, Lein, Erbsen, Hirse, Weizen, als Nachfrucht Rüben und als Herbstsaat Roggen und Weizen angebaut. Die Saat wurde mit einer Astegge oder einem Nadelholzwipfel eingeeggt. Nach einigen Anbaujahren wartete man 10-20 Jahre mit dem nächsten Abtrieb. Magnus (1855) erwähnt die Methode, mit einem Schneitler die Äste von den Bäumen abzuschlagen, indem man diesen mit einem bügelartigen Sitz nach oben zieht. Später wurden diese kahlen Stämme stehengelassen und gebrannt.

Kessler (1811) führt in einer “Weisung über ländliche Arbeiten” von dem Fürsten Jaroslaw I. aus dem 11. Jahrhundert an, daß zum Schutz der Aussiedler gegen Feuergefahr Rodebeschränkungen eingeführt wurden.

1.3 Heidebrennen

Große Heidegebiete befinden sich vor allem im feucht-gemäßigten Klimabereich in Nordwesteuropa (Muhle und Röhrig 1979). Die wesentlichen Verbreitungsgebiete der Ginster-Heidestrauch-Heiden sind in Großbritannien, Irland, Süd-Norwegen, Südschweden, Dänemark, Nordwestdeutschland, Holland, Nordbelgien und Nordwest-Frankreich. Nach Ellenberg (1978) sind diese Heideflächen mit wenigen Ausnahmen anthropogen entstanden. Unter diesen Boden- und Klimaverhältnissen würden sich natürlich Eichen-Buchen-, Buchen- oder Eichen-Birkenwälder einfinden.

Der menschliche Einfluß bestand vor allem in der Holz- und Streunutzung, der Viehweide, dem Mähen und Abplaggen für Schafzucht und Bienenweide. Der Höhepunkt dieser Nutzungen war etwa 1800-1850 (Muhle und Röhrig 1979). In Großbritannien zählte zur Bewirtschaftung dieser Heideflächen vor allem das Heidebrennen (Schneiter 1970, Muhle und Röhrig 1979). Aber auch in Frankreich und in Nordwestdeutschland wurden die Heideflächen regelmäßig gebrannt (Tüxen 1966, Schneiter 1970). Tüxen (1966) beschreibt die Notwendigkeit des Brennens folgendermaßen:

“Wo aus irgendwelchen Gründen nicht geplaggt werden konnte, griff man gelegentlich auch zum Feuer, um die Heide zu verjüngen. Keimt sie doch nach dem Brande so reichlich wie nach dem Plaggen. Wenn aber die Heide nicht mehr geplaggt und gebrannt wird, wenn sie einfach alt wird, dann stirbt sie nach etwa 14-16 Jahren.”

Durch den Brand wächst die Heide infolge der Freisetzung der Nährstoffe oft dichter und blüht stärker (Muhle und Röhrig 1979). Grant (zit. nach Muhle und Röhrig) gibt eine kritische Brandtemperatur von 290° C für Knospen und 200° für Samen an und Whittaker (zit. nach Muhle und Röhrig 1979) eine Temperatur zwischen 340 und 440° C für die Vegetation.

Pinckert (1874) beschreibt die Methode der Urbarmachung des Heidebodens mittels Verbrennen des Heidekrautes. Bei dieser Methode wird immer nur so viel gebrannt wie auch bald umgepflügt werden kann, um die Düngewirkung zu erhöhen. Anschließend wird geeggt, und die übriggebliebenden Heidekrautwurzeln werden auf Haufen verbrannt. Bei der Methode des Abplaggens der Heidenarbe wird zuerst gebrannt, dann mit Plaggenhaue oder Schälpflug Plaggen geschält. Diese werden zum Trocknen aufgestellt und später in hohlen Haufen gebrannt. Bei beiden Methoden wurde anschließend landwirtschaftlicher Anbau betrieben.

Das Heidebrennen war aber wegen häufig vorkommender Waldbrände nur nach einer Anmeldung bei der Forstpolizei unter genügend Aufsicht erlaubt (Borchers und Schmidt 1973). Dies wurde schon in der Holzordnung vom 1. Mai 1651 gefordert:

Ziff.5 “…Niemannt…umb keinerley Uhrsachen willen die Heiden anstecken und brennen soll, er zeige eß dan zuforderst den beambten und förstern des orts an” (Hildesh. Br.1t. 64, Abschn.1 Nr.1 zit. nach Borchers und Schmidt 1973).

Trotzdem kam es oft zu Großbränden ob vom Mensch verursacht oder natürlich entstanden:

“Abgesehen von örtlich begrenzten Bränden hat auf diese Weise 1645 ‘die gantze Roffkammer in flammen gestanden’ und sind weitere Großflächenbrände 1664 bei Fuhrencampe bei Fuhrberg, 1719 bei Ültzen, 1776 im Heidiken (Süsing), 1786 Telmer Busch, 1768 Langlinger Holz, 1780 zwischen Oster Moor und Rabkammer, 1788 im Bätzloh, entstanden” (Borchers und Schmidt 1973).

Die Schafzucht ging durch billige Wollimporte erst im 19. und 20. Jahrhundert zurück. Umwandlungen zu Ackerland und Aufforstungen folgten. Doch es wird versucht die Heidegebiete, soweit es möglich ist, aus kulturgeschichtlichen, aus Gründen der Erholung und des Naturschutzes zu erhalten (Muhle und Röhrig 1979), d.h. eine natürliche Sukzession zu unterbinden (Muhle 1974).

1.4 Moorbrennen

Die Moorbrandkultur war in Finnland, Rußland, Holland und Belgien üblich. Von Holland aus wurde sie um 1600 auch in die nordwestdeutschen Moorgebiete eingeführt. Bis 1850 war das Moorbrennen dann auch in Nordwestdeutschland üblich (s.a. Wichmann 1976). Trotz der Brennverbote, die seit 1720 wegen Überhandnahme des Systems festgesetzt wurden, waren die Strafgelder so gering, daß sie den späteren Steuern dafür entsprachen.

“Für viele Tausende von Menschen der einzige Broterwerb, bis jetzt wenigstens und höchst wahrscheinlich für immer das einzige, einfachste, sicherste und sehr einträgliche Mittel zu jeglicher Kultivierung der Hochmoore, zählt doch der Brandfruchtbau…” (Brünings 1881).

Die Verfahren in den Mooren sind nicht einheitlich. Schneiter (1970) erläutert ein Verfahren mit einer Grundwasserspiegelabsenkung, Trocknung und Brennen der Plaggenscholle auf Haufen.

Brünings (1881) berichtet, daß ein Pächter die Spezialentwässerung und die Erhaltung und Räumung der angrenzenden Gräben dann übernehmen muß, wenn das Moor einem Großgrundbesitzer oder dem Staat gehört. Um eine Fläche, ein etwa 30,5 ha großes “Kamp“, wird ein zwei Fuß breiter “Grüppe” (Graben) gezogen. Dann wird der “Kamp” in 10 m breite Ackerstreifen geteilt und zwar ebenfalls durch “Grüppe”. Die sogenannten Bülten auf der Fläche werden dann mit dem Moorhaken umgerissen und auf der Fläche verteilt. Ein Überzug mit Gärbermyrthe (Myrica gale L.) wird mit der Moorhaue flach abgehackt. Im Frühjahr werden dann die Bülten zum Trocknen gewendet. Das eigentliche Brennen wird mit dem Wind von Männern mit breiten Eisenschaufeln und dicken Holzschuhen durchgeführt. Mit der Schaufel wird das Feuer von Bülte zu Bülte verteilt. Brünings (1881) nennt dies “Feuer säen“. Nach dem Brennen wird der Moorbuchweizen (“eine eigene schwerere weil feinschalige, wohl etwas kleinkörnigere Species”) eingesät. Dies erfolgt jeweils im Frühjahr nun weitere fünf Male. Vor dem Brennen wird jeweils mit einer hölzernen Egge, die von zwei Leuten gezogen wird, geeggt. Die Bültenreste entwickeln sich zu Ackerkrumen. Nach der letzten Buchweizenernte kann dann Moorroggen eingesät werden. Den Zweck des Brennens beschreibt Brünings (1881) folgendermaßen:

“Durch das Feuer soll das durch Verwurzelung gebildete feste Fasergewebe des Moores zerstört, aus der festen Masse also eine zerbrökkelte, erdartige, ein erstes Keimbett geschaffen, durch die wie Mergelung wirkende Hitze sollen die Säuren neutralisiert, die Bodenbestandteile verbessert, durch die Vegetation selbst, durch den Blattfall, durch die Stoppeln und Wurzeln soll ein Ackerkrumen gebildet, soll neues Leben in den toten Boden gebracht werden.”

Brünings (1881) verurteilt die Verfahren, in denen von Brachruhezeiten von 15-30 Jahren geredet wird. Die ökologisch sinnvollste Methode sieht er in dem mehrmaligen leichten Überbrennen. Er betont wie Brüne (1948), daß nicht das Moor selbst, sondern auf dem Moor gebrannt werden soll. Das Feuer soll in größter Eile über die Fläche laufen. Dies wurde von Brünings (1881) als verbessertes Brennen bezeichnet. Das gebrannte Land kann nun als Gartenland, nachhaltiges Ackerland, aufgekalkt zum Kleeanbau, als Wiese genutzt oder aufgeforstet werden.

Im Jahr 1877 wurden in Bremen eine Moorversuchsstation und auch ein “Verein gegen das Moorbrennen” gegründet. Die Forschungsarbeit, die dort geleistet wurde, brachte die Moorbrandkultur Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland zum Erliegen. In Holland und Belgien wurde noch um die Jahrhundertwende weiterhin so verfahren. Auch in Finnland wurde ein “Moorkulturverein” gegründet (1895), der wie in Deutschland für den Rückgang dieses Systems verantwortlich war (Hejer 1914).

1.5 Auswirkungen historischer Brennverfahren auf Sukzession und Zusammensetzung von Waldgesellschaften

Emter (1976) gibt bei seinen Untersuchungen über die Folgen der Reutbergnutzung im Kinzigtal an, daß das Brennen die Feldschicht zerstört. Bei kurzfristiger Hitzeeinwirkung wie beim Sengen werden meist nur die oberirdischen Teile der Pflanzen zerstört und Pflanzen mit tiefreichenden Rhizomen wie z.B. der Adlerfarn (Pteridium aquilinum (L.) Kuhn) überleben dies ohne Probleme. Auch können hartschalige Samen überdauern wie z.B. die Samen von der Besenheide (Calluna vulgaris (L.) Hull). Die Besenheide ist auch sonst dem Feuer gewogen; nach einem kurzzeitigen Brand schlägt sie dichter aus und blüht reichlicher. Ebenso günstig wirkt sich das Feuer auf die Brombeere (Rubus fruticosus L.) aus. Auch das Keimen des Besenginsters (ein ausgesprochener Lichtkeimer) ist durch das Brennen begünstigt.

Durch den folgende Ackerbau treten vor allem folgende Schlagpflanzen und Bodenpioniere auf:

Sarothamnus scoparius (L.) Koch, Pteridium aquilinum (L.) Kuhn, Teucrium scorodonia L., Solidago virgaurea L., Rubus fruticosus L., Deschampsia flexuosa (L.) Trin., Anthoxantum odoratum L., Holcus mollis L., Agrostis tenuis Sibth., Hypericum perforatum L., Galeopsis tetrahit L., Fragraria vesca L., Digitalis purpurea L., Rumex acetosella L. und Jasione montana L..

Durch erwähnte Bodenverschlechterung vor allem während der ackerbaulichen Nutzung, Beweidung, Streunutzung von Laub und Ginster erfolgt innerhalb kurzer Zeit eine Nährstoffverarmung und im Untersuchungsgebiet zusätzlich eine Bodenversauerung durch verwittertes Silikatgestein. Als nachgewiesene Säure- und Verhagerungszeiger gibt EMTER an:

Deschampsia flexuosa (L.) Trin., Calluna vulgaris (L.) Hull., Vaccinium myrtyllus L., Veronica officinalis L., Melampyrum pratense ssp. vulgatum L., Teucrium scorodonia L., Holcus mollis L., Poa nemoralis L.. Außerdem führt Emter einige säureliebende Moose an.

Nach einigen Jahrzehnten Brache hat sich die Vegetation geändert. Säurezeiger gehen zurück, Nährstoffzeiger, Nitrophyten und Mullzeiger werden sichtbar.

Bartsch und Bartsch haben schon 1940 aufgelassene Reutberge des Renchtals untersucht. Die ersten Pflanzengesellschaften glichen der Calluna vulgaris-Sarothamnus-Assoziation.

Nach der Auflassung entwickeln sich die Stockausschläge von Eichen und Birken zwischen den Ginsterbüschen. Außerdem keimen Eiche, Birke, Hasel, Faulbaum, Vogelbeere, Stechpalme und Zitterpappel und beginnen den Ginster zu bedrängen. Nach ungefähr 8 Jahren beginnt der Ginster abzusterben und das übrige Gehölz sollte gezielt ausgelichtet werden, so daß sich später auch wieder eine Feldschicht einstellen kann. Nach insgesamt 16 Jahren kann der Eichenschälwald wieder auf den Stock gesetzt werden.

Die Einbringung von Feuer in stehende Wälder erfolgte gelegentlich durch die Weidewirtschaft. Die Auswertung historischer Quellen durch Kampfmann (1980) über die Geschichte der Eichenwälder des Spessarts zeigen, daß ab dem hohen Mittelalter die Bauern in den Hutwaldungen der Region “brandelten”, um die Weide zu verbessern; Waldorte wie “Sang” und “Brandheid” deuten auf diese Kulturpraxis hin. Die gezielt gelegten Bodenfeuer töteten in der Regel die dünnborkigen Buchen (Fagus sylvatica) ab, während die dickborkigen älteren Eichen (Quercus robur) den Brand überstanden. In solchermaßen rigoros verlichteten Beständen entwickelte sich zunächst – gewollt – eine üppige Gras- und Krautflora. Dies läßt sich auch aus der Pollenanalyse eines Moores im Spessart (Wiesbüttmoor) belegen (Streitz & Grosse-Brauckmann 1977).

Beim Nachlassen des Weideganges und der landwirtschaftlichen Nutzung konnte nach Mastjahren der lichtbedürftige Eichenjungwuchs Fuß fassen; die Buche, die in ihrem Jugendstadium stärkere Beschattung benötigt, war in solchen Waldbeständen benachteiligt. Von Buchenjungwuchs nicht bedrängt vermochten die jungen Eichen zu geschlossenen Beständen heranzuwachsen. So besehen, so Kampfmann (1980), sind die Eichenbestände des Nordspessarts keine “natürlichen” Wälder; entstanden durch menschliches Einwirken sind sie dem Begriff Kulturlandschaft einzuordnen.

1.6 Brennmethoden in der Forstwirtschaft

Auch in der Forstwirtschaft kamen in der Vergangenheit Methoden des kontrollierten Brennens immer wieder zur Anwendung. So beschreibt Conrad (1925) Erfahrungen und Hypothesen zum kontrollierten Brennen in einem Aufsatz, den er betitelt mit “Das Bodenfeuer als Freund des Forstmanns”. Hierin überlegt er, das kontrollierte Feuer zur Herbeiführung von Naturverjüngung von Kiefer und Fichte einzusetzen, Forstschädlinge in den Entwicklungsstadien in der Nadelstreu zu bekämpfen und Waldbrandvorbeugung i.S. des heute als modern geltenden Ansatz des prescribed burning bzw. fuel management zu ermöglichen. Die Wirkung von “Waldbrandasche” auf Samenkeimung wurde ebenfalls in den 20er Jahren kritisch untersucht (Fabricius 1929). Noch nach dem II. Weltkrieg wurde das Brennen des Bodenüberzuges zur Vorbereitung von Kiefernkulturen empfohlen (Hesmer 1949).

1.7 Auswirkungen historischer Brennverfahren auf die Atmosphäre

Das Moorbrennen im nordwestdeutschen Raum liefert Zeugnis für Umweltprobleme, die sich in einer für heutige Verhältnisse undenkbare Beeinträchtigung der Luftqualität ausdrückte. Eine ausführliche Darstellung über die Moorbrandkultur und die Beeinträchtigung der Luft gibt Wichmann (1976):

Das Moorbrennen hatte auch eine bedrückende Auswirkung auf viele nordwestrdeutsche Gebiete und sogar weit, weit darüber hinaus. Das war der Brandgeruch, der unter dem Namen “Höhenrauch” bekannt war. Was ist Höhenrauch? Warum wird der Moorrauch ausgerechnet als Höhenrauch bezeichnet?

Der Moorforscher Tacke schreibt darüber: “Der dunkle, in großen Massen sich entwickelnde, übelriechende Rauch bedeckt meilenweit die Lande, an Frühlingstagen oft in hoher dunkler Wand wie eine schwere Gewitterwolke rasch aufsteigend und die Sonne verdunkelnd, so daß sie wie eine trübe Scheibe erscheint. Bei günstigern Windverhältnissen zieht der Rauch, allerdings mit der Entfernung von seinem Entstehungsort immer schwächer werdend und schließlich nur noch als feiner blauer Dunst erscheinend bis nach weit entfernten Gegenden wie Ungarn, Südfrankreich. Er ist in Deutschland unter dem Namen Haarrauch, Heerrauch, Hohenrauch bekannt und wenig beliebt. Die allgemeine Meinung macht ihn für Schäden mancherlei Art haftbar. Er soll z.B. den Regen vertreiben, die Blüten der Obstbäume schädigen, wie es die Obstbauern im Alten Land sagen, ja er veranlaßt melancholische Naturen sogar zum Selbstmord.” Jahrzehntelang haben Bewohner von den Moorgebieten weit entfernter Länder über die Entstehung dieses so oft wiederkehrenden Rauches gerätselt. So z.B. glaubten die Franzosen einst, daß der brouillard sec getrockneter oder gedörrter Nebel sei. Die Engländer nannten den Moorrauch dry fog. Das Rätselraten nahm kein Ende: 1657 begann das Moorbrennen in Friesland z.B. einmal am 6. Mai (Nach Steilen: Höhenrauch, Kosmos 1927), und zwar bei starkem Ostwind. Bereits am folgenden Tage zeigte sich der Moorrauch über Utrecht, und etwas später, als der Wind seine Richtung änderte, schweifte er über Leeuwarden nach Den Helder und erreichte am 15. Mai das Meer. Als der Wind nun plötzlich nach Nordwesten umsprang, trieb er den Moorrauch zurück, so daß er am 16. Mai bereits wieder Utrecht und Niymwegen erreichte. Gleichzeitig spürte man ihn auch in Hannover, Münster, Köln, Bonn, Frankfurt. An 17. Mai war er bis Wien vorgedrungen, erreichte dann am 18. Mai Dresden und am 19. Mai Krakau.

Weil man nun glaubte, daß diese Erscheinung, dieser Rauch von Bergwolken herstamme, bezeichnete man den Moorrauch anfangs als Höhenrauch. Immer wieder haben die Landesregierungen das Moorbrennen bekämpft. Aber als noch kein Kunstdünger bekannt war – war nach Auffassung der Leute dies die einzige Möglichkeit der Urbarmachung, die in Wirklichkett ein Raubbau war.

Am 15.2.1882 machte die damalige Landesregierung energisch Front gegen diese Kultivierungsmethode: Es heißt in einer Verordungng: “Die Nutzung der Moore durch Abbrennen des auf den Moorgrundstücken stehenden Heidekrautes ist einzuschränken. Es ist erfahrungsgemäß sehr oft die Ursache großer Schadenfeuer. Wer Moor oder Heide abbrennen will, muß das ab sofort zuvor dem Bezirksvorsteher melden, der für eine Aufsicht und Überwachung des Feuers zu sorgen hat”.

Diese sorgfältig recherchierten zeitgenössischen Beschreibungen der Auswirkungen des Moorbrennens zeigen, daß es im 19. Jahrhundert nicht nur Probleme der Luftverunreinigung aus industriellen Quellen gab, sondern auch aus der Landnutzung. Sie sind sicherlich vergleichbar mit den heutigen saisonalen Smog-Episoden aus den Regionen der Tropen (Goldammer et al. 1996).

1.8 Zusammenfassung Teil 1

In den europäischen Landschaften wird das Feuer seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt. Zur Urbarmachung von Böden und zur Vorbereitung von zeitlich begrenzten landwirtschaftlichen Anbau ist es auf der ganzen Erde verbreitet. Vom praktischen Ablauf her glichen sich die Brandrodungssysteme in den einzelnen Ländern Europas. Dennoch gab es Unterschiede, was die Betriebsart, die Umtriebszeit, die Länge der landwirtschaftlichen Nutzung, die Bodenbearbeitung oder das Brennen selbst betraf.

Allein in Deutschland gab es im 18. und 19.Jahrhundert mindestens sieben verschiedene Brandwirtschaftsformen mit landwirtschaftlicher Zwischennutzung, wobei bei einigen Formen mehr die Landwirtschaft und bei anderen mehr die Forstwirtschaft im Vordergrund stand. Neben landwirtschaftlichen Produkten nutzte man im Wald Holz für bauliche Zwecke, Holzkohle und Brennholz. Im 19. Jahrhundert stand die Lohrindengewinnung von Eichen im Vordergrund. Der Ginster wurde als Streuersatz verwendet. Außerdem betrieb man Viehhude in den Niederwäldern. Die Ursachen der Nutzung von den größtenteils sehr abgelegenen Brandäckern, wird vom überwiegenden Teil der Autoren dieser Zeit in der ständigen Nahrungsmittelknappheit gesehen, die durch den Bevölkerungsanstieg ausgelöst wurde. Aus der Dringlichkeit dieser Notlage heraus, wurden die Brandsysteme meist von den damaligen Forstleuten akzeptiert. Es gab aber auch Kritiker unter ihnen, wie zum Beispiel J.-C. Hundeshagen.

Mitte bis Ende des 19.Jahrhunderts wurde die Holzkohle durch die Steinkohle verdrängt und auch die Lohegewinnung erwies sich durch Einführung ausländischer Gerbstoffe als unrentabel. Die Situation besserte sich erst mit Beginn der industriellen Revolution; durch neueste landwirtschaftliche Technik und durch die Nutzung und bessere Dosierung von mineralischen Düngegaben konnten Daueräcker intensiver bewirtschaftet werden. Gleichzeitig stagnierte das Bevölkerungswachstum in Europa. Die wirtschaftliche Lage besserte sich, so daß die Lebensmittelversorgung in Friedenszeiten gelöst war. In den Weltkriegen jedoch flammte die Brandwirtschaft aus Autarkiebestrebungen noch einmal auf. Heutzutage ist das flächenhafte Brennen auf den Feldern oder im Wald in den meisten Ländern Europas gesetzlich verboten.

Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß die Brandwirtschaft bzw. der Brandfeldbau sowohl in Europa zwischen dem Spätmittelalter und dem 20. Jahrhundert, als auch im Raum der Tropen, dort bis heute praktiziert, eine zwangsläufige Phase der Entwicklung einer Agrargesellschaft darstellt, die sich auf ihrem Weg zur Industriegesellschaft den vielfältigen Problemen des Bevölkerungswachstums und der Knappheit von Raum und Ernährung stellen muß.

 

2. Nachkriegsentwicklung in Deutschland

Im Folgenden wird die Entwicklung der Feueranwendung und -forschung im Nachkriegsdeutschland skizziert. Diese Darstellung beansprucht keine Vollständigkeit, sondern soll eher auch zu weiteren Beiträgen zu diesem Thema auffordern. Zunächst werden einige wichtige gesetzliche Grundlagen aufgelistet, die Bedeutung für das feuer-management haben. Diese Listung ist einer Arbeit von Zimmer (1985) aus der Arbeitsgruppe Feuerökologie entnommen, die über zehn Jahre alt ist, vor der Wiedervereinigung Deutschlands zusammengestellt wurde (s. Tab.1.). Deswegen ist diese Auflistung nicht unbedingt auf aktuellem Stand, und die Informationen aus den neuen Bundesländern fehlen. Es wird aber davon ausgegangen, daß sich die wesentlichen Vorschriften zum Thema Feuer bislang nicht geändert haben.

Weiterhin werden im Folgenden diejenigen Initiativen skizziert, die sich mit der Feuerökologie bzw. Ansätzen im Feuer-Management in Deutschland zwischen den 70er Jahren und heute befaßt haben.

2.1 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland, die die Nutzung von Feuer in der Landschaft bzw. die Verbrennung von Vegetation regeln, sind durch Bundes- und entprechende Landesgesetze vorgegeben.

Flämmen

Die Naturschutzgesetze verbieten das Flämmen ganzjährig. So heißt es in der Regel in dem entsprechenden Artikel: “… es ist verboten, Hecken, Gebüsche, Röhricht oder Schilfbestände oder die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen oder nicht bewirtschafteten Flächen oder an Wegrändern abzubrennen…”.

Die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung besteht, wenn zum Zwecke der Forschung, zur Vermeidung erheblicher land- und forstwirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt oder beim Vorliegen öffentlicher Belange gebrannt werden muß.

Abfallbeseitigung

Die Landesregierungen haben aufgrund des Bundesabfallbeseitigungsgesetzes jeweils Verordnungen über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen erlassen. Betroffen sind Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft. Für den Verbrennungsvorgang bestehen Auflagen hinsichtlich Tageszeit, Witterungsbedingungen, Beaufsichtigung, Art und Weise des Brennens sowie über Mindestabstände, die in den einzelnen Bundesländern voneinander abwiechen können. Identisch sind folgende Auflagen:

  • Die Abfälle müssen zu Haufen und Schwaden zusammengefaßt werden, ein flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.

  • Sollen größere Mengen pflanzlicher Abfälle verbrannt werden, muß dies der Ortspolizei vorher angezeigt werden.

  • Bestimmte Mindestabstände von Gebäuden, Autobahnen, Bundes-, Land- oder Kreisstraßen, Baumbeständen, Baumgruppen usw. müssen eingehalten werden.

In der Tabelle 1.  ist eine Übersicht der einschlägigen Regelungen in den alten Bundesländern aufgeführt.

 

Tab.1. Übersicht der gesetzlichen Grundlagen zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen bzw. Flämmen, Stand Mitte der 80er Jahre (aus ZIMMER [1985]).

  Die Bundesländer Abfallbeseitigung Flämmen Baden-Württemberg § 41 Abs. 1 Nr. 2 I;
§§ 1-4 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 41 Abs. 1 Nr. 2 I;
§ 29 Abs. 2 Naturschutzgesetz Bayern § 17 Abs. 1 Nr. 5 I; § 5 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen;
§ 5 Abs. 1 Gem. Bek. vom 6. August 1975 § 17 Abs. 1 Nr. 5 I; § 2 Abs. 1 Nr. 3 Naturschutzergänzungsgesetz Berlin – § 18 Abs. 1 Nr. 3 I;
§ 29 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 Naturschutzgesetz Bremen § 2 Abs. 2-5 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 28 Abs. 1 Nr. 5 Naturschutzgesetz Hamburg § 10 Abs. 1 Nr.2 I; §§ 1 und 2 VO über die Beseitigung von Abfällen § 10 Abs. 1 Nr. 2 I; § 26 Abs. 1 Nr. 4 Naturschutzgesetz Hessen § 2f V; VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 2f V; § 23 Abs. 1 Nr. 1 Naturschutzgesetz Niedersachsen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Feld- und Forstordnungsgesetz;
§ 4 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 8 Abs. 1 Nr. 1 Feld- und Forstordnungsgesetz;
§ 36 Abs. 1 Naturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 4 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 62 Abs. 1 Landschaftsschutzgesetz Rheinland-Pfalz §§ 1-3 Erste LandesVO zur Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes § 24 Abs. 2 Nr. 5 Landespflegegesetz;
VerwaltungsVO vom 5. Juli 1974 Saarland § 2f V; §§ 3 und 4 VO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 2f V; § 26 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein §§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 2 Abs. 2 LandesVO über die Beseitigung von pflanzl. Abfällen § 24 Abs. 2 Landschaftspflegegesetz

 

2.2 Initiativen seit den 70er Jahren

In der 70er und Anfang der 80er Jahre gab es eine Reihe von Initiativen und Aktivitäten zu Feuerökologie und Feuer-Management. Die folgende Skizzierung beansprucht keine Vollständigkeit.

2.2.1 Anstöße aus den USA

1973 nehmen R.Tüxen und H.Makowski an der 13th Annual Tall Timbers Fire Ecology Conference in Florida teil, bei der interessierte europäische Fachleute die Kommunikation mit nordamerikanischen Feuerforschern und -anwendern aufnehmen (Tüxen 1974, Makowski 1974). Auf der Tall Timbers Research Station (Tallahassee, Florida) arbeiten 1973-74 erstmals zwei Wissenschaftler aus Deutschland (W.Riess, J.G.Goldammer). Aus diesen Anstößen entstehen eine Reihe von Publikationen, z.B. eine allgemeine Aufarbeitung grundsätzlicher Aspekte der Feuerökologie und des Feuer-Managements (Goldammer 1975, 1978a), der Anwendung von Feuer in der Landschaftspflege (Riess 1975, 1976) und der Auswirkung von kontrolliertem Feuer auf Pflanzen und Vegetation im Grasland (Riess 1978).

2.2.2 Forschungsarbeiten in Deutschland

In der Folgezeit befassen sich Arbeiten in Deutschland vor allem mit dem Problem der Behandlung von Brachland, das in 60er und 70er Jahren auf über 300.000 ha in Deutschland ansteigt. So befaßt sich beispielsweise Schreiber (1978) seit Ende der 70er Jahre mit vielseitigen Aspekten der Feuernutzung in der Brachlandbewirtschaftung; die Versuchsanlagen in Baden-Wüttemberg stellen eine einmalige Langzeituntersuchung dar, da sie bis zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Bandes andauern (s.a. der Beutrag von Schreiber in der vorliegenden Veröffentlichung). Zimmermann (1975) untersucht die Auswirkungen des Brennens in Halbtrockenrasen des Kaiserstuhl. Anstöße in Deutschland über die Bedeutung von Feuer für Habitate und Habitat-Management von Wildtierarten gibt die Monographie von Gossow (1976; s.a. in diesem Band). Eine erste Untersuchung über die Anwendbarkeit von kontrolliertem Feuer zur Schadfeuerreduzierung in Kiefernbeständen wird 1977 in Baden-Württemberg durchgeführt (Goldammer 1979). Die ökologischen Folgen eines Feuers in einem Kiefernwald bei Lüß (Niedersachsen) während der großen Waldbrände im Jahr 1975 werden in einer umfassenden Gemeinschaftsarbeit untersucht. Die Auswirkungen des Flämmens von Weinbergböschungen im Kaiserstuhl untersuchen Luhnau und Rupp (1988). Mehrere Arbeiten von Runge (1967, 1982, 1994) widmen sich den Auswirkungen von Flämmen und Heidebränden. Den Einsatz von Feuer in Rasen-, Heide- und Hutungsflächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR war Gegenstand einer Reihe von Untersuchungen von Wegener (1980, 1988, 1993), Hentschel et al. (1980), Kempf (1981) und Wegener und Kempf (1982).

Eine Anzahl von Diplomarbeiten und Auftragsarbeiten aus verschiedenen Instituten beleuchteten das Thema Feuerökologie und Feuer-Management. Die Auswirkungen des kontrollierten Brennens einer Brachfläche im Hochspessart auf Spinnen und Schnecken war Gegenstand der Arbeit von Brabetz (1978). Buck (1979) untersuchte die Auswirkungen eines Waldbrandes auf Flora und Fauna – neben der oben erwähnten gemeinsamen Studie der Forstwissenschaftlichen Fakultät Göttingen eine der wenigen Arbeiten, die sich mit den folgen der Waldbrände in Niedersachsen in den 70er Jahren befaßte. Faunistische Aspekte der Feuerauswirkungen untersuchten Puschig und Schettler-Wiegel (1987) am Beispiel der Makrofauna des Neustädter Moores (Landkreis Diepholz), und Restin (1995) widmete sich den Folgen eines Waldbrandes in Brandenburg auf die Carabidenfauna.

Synoptische Übersichten bzw. Bibliographien über Feuerökologie und Feuer-Management entstanden als unveröffentlichte Arbeiten sowohl an Universitäten (Bergmann 1972, Zedlick 1979) als auch an der Bundesanstalt für Vegetationskunde (Kämpfer 1973) oder wurden auch veröffentlicht (Riess und Tüxen 1976, Goldammer 1978a, Eckels et al., 1979a, 1979b). Lockert (1991) befaßte sich mit der Entwicklung der Waldbrandsituation und der Feuerschutzpolitik seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland; dies war die erste Arbeit nach der Wiedervereinigung, die u.a. die unterschiedlichen Entwicklungen in der DDR und der Bundesrepublik untersuchte.

Der Anwendung von Abflammtechniken m.H. von Gasbrennern in Land- und Gartenbaubetrieben als Alternative zum Einsatz von Herbiziden wurde ebenfalls in den 70er und 80er Jahren Aufmerksamkeit geschenkt (Hoffmann 1980, Sauermann 1990).

2.2.3 Symposia, Öffentlichkeitsarbeit, Training in Feuerökologie

Mit einem Positionspapier zum Thema Feuerökologie und vor allem zum kontrollierten Brennen zur Stabilisierung der niedersächsischen Kiefernaufforstungen tritt die Arbeitsgruppe Feuerökologie, die sich an der Universität Freiburg formiert, an die fachliche Öffentlichkeit. Anlaß ist eine Exkursion der Gesellschaft für Ökologie (GfÖ) in die Waldbrandflächen in der Lüneburger Heide (20.9.1976). Innerhalb der GfÖ bildet sich für einige Jahre der “Arbeitskreis Feuerökologie” unter der Leitung von W.Riess, der sich aber nach einigen Jahren wieder auflöst. An der Universität Freiburg wird die Feuerökologie ab 1975 innerhalb des Lehrprogammes “Waldschutz” aufgenommen (Forstzoologisches Institut).

Am gleichen Institut werden in den Jahren 1977, 1983 und 1989 die internationalen Symposia “Feuerökologie” durchgeführt, die von der Volkswagen-Stiftung und der DFG gefördert werden (Forstzoologisches Institut 1978, Goldammer 1983, 1990, Goldammer und Jenkins 1990). Neben den bereits erwähnten deutschen Initiativen werden in den Veröffentlichungen u.a. auch die Arbeiten von Schiefer (1983) auf Brachlandflächen in Baden-Württemberg dokumentiert.

Die Signale aus diesen Symposien werden gelegentlich kommentiert. So faßt Goldammer (1977) die Ergebnisse des im gleichen Jahr veranstalteten 1. Symposions Feuerökologie im “Forst- und Holzwirt” zusammen. Die Schriftleitung kann es sich nicht verkneifen, ein “Nachwort” unter den Bericht zu setzen:

“Die Feuerökologie erscheint wie ein wertvolles, aber gefährliches Medikament, das z.Zt. nur in der Hand des Fachmannes und unter bestimmten Voraussetzungen angewendet werden kann…. Auch die Ausstrahlungen der Feuerökologie im Walde auf Landschaftspflege, Landwirtschaft und Bevölkerung sind zu bedenken.”

Im folgenden Jahr erhitzt sich die Diskussion anläßlich der in der Allgemeinen Forstzeitschrift Nr. 16 (1978) veröffentlichten Qualifizierung des Kontrollierten Brennens als “eine steinzeitliche Methode in Forstwirtschaft und Naturschutz” (s.a. Goldammer 1978b).

Ein dreitägiges Seminar, in dem praktische Anwendungen de kontrollierten Feuers im Brachland-Management erprobt werden, findet im Februar 1978 bei Hechingen (Baden-Württemberg) statt, das federführend von K.-F.Schreiber (Universität Münster) unter Mitarbeit von W.Riess und J.G.Goldammer organisiert wird (Abb.5).

2.2.4 Von Deutschland ausgehende feuerökologische Forschung im Ausland

In den vergangenen Jahren hat sich die feuerökologische Forschung in Deutschland im Wesentlichen auf Problemstellungen außerhalb der eigenen Grenzen konzentriert. Dies lag letztlich u.a. auch daran, daß sich der offizielle Naturschutz bzw. die Staatsbürokratien diesem Thema trotz aller Iniativen seit den 70er Jahren verweigert hat. Die Freiburger Arbeitsgruppe Feuerökologie, die 1990 vom Forstzoologischen Institut an das Max-Planck-Institut für Chemie (Mainz) überging, räumlich aber in Freiburg an der Forstwissenschaftlichen Fakultät verblieb, konzentrierte sich in der eigenen Forschung im Wesentlichen auf die Tropen, seit Beginn der 90er Jahre auch auf den borealen Wald Eurasiens. Im Mittelpunkt standen zunächst die terrestrische Ökosystemforschung, später der Übergang zur interdisziplinären Forschung mit der Biogeochemie, Atmosphärenchemie und Klimatologie.

Die Zielsetzungen der internationalen Arbeitsprogramme sind im Arbeitsbericht 1994 der Arbeitsgruppe zusammengefaßt (Weiss und Goldammer 1994, Goldammer 1994). Die wichtigsten Monographien, die neben einer großen Anzahl von Fachaufsätzen publiziert wurden, befassen sich mit umfassenden Analysen der ökologischen und atmosphärenchemischen Auswirkungen von Vegetationsbränden in den Tropen (Goldammer 1990, 1993), dem borealen Wald Eurasiens (Goldammer und Furyaev 1996) und der globalen Umwelt (Crutzen und Goldammer 1993). Weiterhin sind die Arbeiten von Höllermann (1995) über die Feuerökologie der Kiefernwälder auf den kanarischen Inseln ein erwähnenswerter wichtiger Beitrag.

 

3. Problemstellungen in Deutschland heute

Gegenüber der Lage in den 70er Jahren hat sich eigentlich grundsätzlich nichts geändert. Allerdings mag sich die Situation in vielen Naturschutzgebieten bzw. nicht dem Naturschutz unterliegender Landschaft insofern verschärft haben, daß durch weitere zwei Jahrzehnte der Sozialbrache viele Rückzugshabitate verloren gegangen sind.

So hatte Tüxen bereits 1970 geschrieben:

“Manche Naturschutzgebiete, die frühzeitig eingerichtet wurden, sind “totgeschüzt” worden, weil nicht bekannt war, daß die zu erhaltende Pflanzengesellschaft, sei es ein Hude-Wald, eine Heide, ein Trocken-Rasen oder eine andere, scheinbar natürlich aussehende Gesellschaft in Wirklichkeit das Ergebnis langer und gleichmäßiger wirtschaftlicher Beeinflußung früherer Zeiten war. Aber auch nachdem erkannt worden war, daß viele, wenn nicht sogar flächenhaft die meisten, Pflanzengesellschaften unseres Landes vom Menschen geformt und verursacht worden sind, gelang oder gelingt ihre Erhaltung nicht ohne weiters, weil es heute nicht mehr leicht möglich ist, diejenigen Wirtschaftseinflüsse in der gleichen Weise durchzuführen, die zur Enstehung und Erhaltung der zu schützenden Pflanzengesellschaften geführt haben”.

In diesen menschlich erzeugten “Ersatz-Gesellschaften” (Substitutions-Gesellschaften) ist meist der jährliche Zuwachs größer als der biologische Abbau. Sobald sie nicht mehr bewirtschaftet werden, findet hier eine starke Anhäufung organischer Substanz statt, die eine immer stärker werdende Auflage bildet. Dadurch wird es immer weniger Pflanzenarten möglich, weiter zu existieren. Eine floristische Verarmung kann daher die Folge sein; Tüxen führt als Beispiele an: Molinieten bei Oker, Nardeten und Triseteten im Harz. Er schlägt daher das Brennen von derartigen Naturschutzflächen als eine Möglichkeit vor, diese zu erhalten, wenn andere Methoden der Bearbeitung aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr tragbar sind. In diese Überlegungen sollten auch die Flächen der “Sozialbrache” mit einbezogen werden, die einen besonderen landespflegerischen Wert besitzen.

3.1 Überalterung und Verlust von Heidevegetation und Trockenrasen

Es soll hier nochmals auf die subatlantischen Zwergstrauchheiden eingegangen werden, die typischer anthropo-zoogener Natur sind (Muhle 1974). Diese Pflanzengesellschaften sind erhaltungswürdig, nicht nur vom Standpunkt des Naturschutzes, sondern auch von dem der Erholungsfunktion. Am Beispiel Großbritanniens kann gezeigt werden, daß das Abbrennen der Heide zur normalen Bewirtschaftung der Heiden gehört, da sowohl die Schafe als auch die Schottischen Moorhühner die junge Heide bevorzugen (Muhle 1974). Zwar ergeben sich Nährstoffverluste (C, N, S) durch Verflüchtigung (Allen 1964), insgesamt ist das Brennen aber im Vergleich zu anderen Erhaltungsmaßnahmen als günstig anzusehen (Tab.2). Verluste der N-Verflüchtigung stehen heute – viele Jahre später – allerdings unter einem anderen Vorzeichen: Das Überangebot atmosphärischen Stickstoffes mag diese Bedenken eher in den Hintergrund rücken lassen.

Tab.2. Bewertungsversuch von Erhaltungsmaßnahmen der Heide (nach Muhle [1974]).

 Maßnahme Heide-
regeneration
Gehölzanflug-
bekämpfung
Nährstoffhaushalt Abplaggen Gut, aber relativ langsam Gut Starker Nährstoffentzug Mahd Gut, aber relativ langsam Schlecht Mittelstarker Nährstoffentzug Mulchen Gut Meistens gut Streuzunahme Fräsen Wenig bekannt Wenig bekannt Mobilisation von Nährstoffen Brand Gut Gut C-, N-, S-Entzug

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands und der militärischen Abrüstung in Mitteleuropa haben sich neue Problemfelder und gleichzeitig neue Chancen für die Restauriering des Feuers in Naturschutz und Landschaftspflege ergeben. Aufgelassene Truppenübungsplätze bieten den Einblick in die natürliche und halbnatürliche Dynamik unserer Landschaften, in der Störungen eine wesentliche Rolle bei der Schaffung und Erhaltung von floristischen und faunistischen Habitaten bilden. So sind die Überlegungen von Flade (1996) zu “Brandheiden und ihren Biozönosen im Lichte aktueller naturschutzstrategischer Fragen im Land Brandenburg” stellvertretend für viele Standorte, auf denen die Integrierung des kontrollierten Feuers mit Vordringlichkeit in Erwägung gezogen werden muß (s.a. Wegener 1993, Gatter 1996). Die bislang noch zögerliche und manchmal noch hinderliche Rolle der Behörden, wie beispielsweise in Schleswig-Holstein im Fall des bislang immer noch verwehrten Heidebrennens auf Sylt, bedarf einer dringenden Überwindung.

3.2 Verlust von Habitaten auf zuwachsenden Böschungen

So wohlmeinend das Verbot des Flämmens von Ackerrainen und Böschungen in unserer zunehmend technisierten Kulturlandschaft gewesen sein mag: Heute stellen sich die Dinge zunehmend problematischer dar. Die meisten nicht bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen liegen – abgesehen von Grenzertragsböden – auf schwer zugänglichen Standorten, d.h. in der Regel an Steilhängen. Die Ersatzmaßnahmen durch Mahd, Mulchen, Schreddern etc. sind aus Kostengründen heute vielfach nicht mehr vertretbar, bisweilen auch technisch nicht durchführbar. Die Böschungen des Weinbaugebietes im Kaiserstuhl sind hierfür stellvertretend. Sie unterliegen zunehmend der Verbuschung bzw. sogar Wiederbewaldung, einhergehend mit zunehmendem Verlust an floristischer und faunistischer Artenvielfalt und einer potentiellen Gefährdung des für den Weinbau wichtigen Mikroklimas. Die zu Anfang der 80er Jahre aufkommenden Stimmen, das Abbrennverbot im Kaiserstuhl ausnahmsweise zuzulassen, wurden seinerzeit überhört (Anonymus 1981).

Dem gilt der jüngste Vorstoß durch die Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl und das Ministerium für den Ländlichen Raum Baden-Württemberg, dieses Brennverbot zugunsten eines Pflegekonzeptes zu überdenken, in dem der Feueranwendung ein angemessener Platz zugewiesen wird. Dieser Vorstoß bewegt sich im Einklang mit der Sicht des Naturschutzes in anderen deutschen Landschaften, beispielsweise in Heide- und Moorgebieten, auf ehemaligen Reutebergen und vor allem ehemaligen Truppenübungsplätzen.

3.3 Landschaft im Wandel: Überwaldung der Reuteberge im Schwarzwald

Das nicht scheinbar nicht aufzuhaltende Zuwachsen des Schwarzwaldes ist ebenfalls eine Konsequenz der dramatisch zunehmenden Sozialbrache des ausgehenden 20. Jahrhunderts. Der Trend der Aufgabe vieler Bergbauernhöfe, die Wiederbewaldung einerseits und die kostenträchtige Offenhaltung der abwechslungsreichen Mittelgebirgslandschaft des Schwarzwaldes und seiner Vorberge andererseits setzt sich in der 90er Jahren unverändert fort – ohne Aussicht auf eine absehbare Änderung. Die oben beschriebenen Verfahren des Reutebrennens waren entscheidend für die Prägung nicht nur einer Lebensform, sondern auch eines Landschaftsbildes, daß den vielfältigen Funktionen der postmodernen Kulturlandschaft mehr entgegenkommt, als eine sich vergrößernde Waldfläche.

“Schwarzwald als Pflegefall” – eine typische Zeitungsüberschrift anläßlich des 1.Yacher Symposiums “Der Wandel in der Landschaft”, das im Europäischen Naturschutzjahr 1995 in Elzach-Yach stattfand. Zum ersten Mal seit vielen Jahrzehnten wurde dabei Reutebrennen (“Rüttibrennen”) praktiziert und vorgeführt.

Wenn auch hier im Schwarzwald laut darüber nachgedacht wird, traditionelle Methoden der Landbewirtschaftung durch Feuer wieder aufleben zu lassen, so fußt dies weniger auf nostalgisch-pyrophilen Gefühlen, sondern der Erkenntnis, das diser Faktor offensichtlich einen erheblichen Einfluß auf mitteleuropäische Landschaften gehabt hat, die es zu erhalten gilt.

 

4. Ausblick

Die Fachtagung “Feuereinsatz im Naturschutz” an der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz hat das Thema energisch aufgenommen. Es gilt jetzt, diese Initiative weiterzuführen, zwischen der Sylter Heide, den Mecklenburger und Brandenburger Trockenrasen im Norden und den Weinbau- und Reutefeldern in der Oberrheinebene und dem Schwarzwald im Süden.

Die Ergebnisse der Fachtagung wurden bereits weiter vererarbeit. Ein wichtiges Produkt war die Erstellung eines Positionspapieres, das in diesem Band und zusätzlich separat veröffentlicht wurde (Goldammer et al. 1997). Im Februar 1997 fand die nächste Fachtagung statt, die vom Naturschutz-Zentrum Hessen (Wetzlar) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Feuerökologie ausgerichtet wurde.

Den entscheidenden Schritt eines Bundeslandes hat im Februar 1997 das baden-württembergische Ministerium Ländlicher Raum in die Wege geleitet. Mit Wirkung von März 1997 wurde die Freiburger Arbeitsgruppe Feuerökologie des Max-Planck-Instituts für Chemie, Abteilung Biogeochemie, mit wissenschaftlichen Untersuchungen “Anwendung des kontrollierten Brennens als Pflegemethode der Rebböschungen am Kaiserstuhl, einschließlich der Erarbeitung von Richtlinien für die Anwendung und Vorbereitung der Formulierung rechtlicher Rahmenbedingungen” beauftragt. Dieses Programm wird bis zum Jahr 2000 für die Umsetzung angewandter Forschung in praktikabel zu handhabende Richtlinien Sorge tragen. Voraussichtlich im Juni 1997 wird es zu einem weiteren Symposium zum Thema im Kaiserstuhl, Stadt Vogtsburg, kommen, das von der Akademie Ländlicher Raum baden-Württemberg unter der Schirmherrschaft des Ministeriums getragen wird.

Wir können zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon ausgehen, daß nach mehr als 20 Jahren des weitgehenden Ausschlusses von Feuer aus Forschung und Anwendung in Deutschland nun eine neue Phase der Rückbesinnung eingeleitet ist.


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