Am Tuniberg darf geflämmt werden

Am Tuniberg darf geflämmt werden

12 January 2008

published by www.badische-zeitung.de 


Landratsamt gibt Erlaubnis

Tuniberg, Germany — Es ist so weit: Die Winzer am Tuniberg haben die Möglichkeit, ab kommender Woche Böschungen in ihren Rebanlagen zu flämmen, um das Verbuschen zu verhindern. Das Landratsamt hat jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die für einzeln ausgewiesene Böschungen in den Weinbaugemeinden Gottenheim und Merdingen sowie in den Breisacher Ortsteilen Nieder- und Oberrimsingen gilt.

Die Regelung gilt formal erst vom Dienstag, 15. Januar an, bis zum 29. Februar. Bei nach Norden ausgerichteten Böschungen ist das Flämmen bis 15. März erlaubt, da sich dort Pflanzen- und Tierwelt länger in Winterruhe befinden. Bei warmem Wetter mit Lufttemperaturen von über zehn Grad an Südböschungen und 15 Grad an Nordböschungen darf aus Rücksicht auf die Tierwelt nicht geflämmt werden.

Die Böschungen, auf denen überhaupt der Bewuchs abgeflämmt werden darf, sind nach vorhergegangenen Untersuchungen ausgewählt worden und in Flurkarten eingetragen. Das Flämmen war in den 70er Jahren verboten worden. Doch die bei den Flurbereinigungen entstandenen, sehr steilen und oft mehrere Meter hohen Böschungen verbuschten, da sie mechanisch nur schwer zu pflegen sind. So machten sich schnell Akazien und Sträucher breit, was den Landschaftscharakter veränderte und teilweise auch Rebanlagen beschattete. Jetzt soll, wie schon seit einigen Jahren am Kaiserstuhl, auf ausgewählten Flächen der Bewuchs geflämmt werden dürfen, um das Aufkommen holziger Pflanzen zu verhindern.

Die Winzer, die zuvor bei Infoveranstaltungen eine Lizenz bekamen, müssen beim Einsatz von Feuer bestimmte Regeln beachten. So müssen Schutzstreifen angelegt werden, um ein Übergreifen von Feuer auf Nachbarflächen zu vermeiden. Auch müssen geflämmte Böschungsabschnitte neben gleichgroßen ungeflämmten Abschnitten liegen. Ab Windstärke drei ist das Flämmen verboten und eine geflämmte Fläche darf im nächsten Winter nicht erneut geflämmt werden.
 


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